Guten Tag zusammen!
Zum Sachverhalt. Unser Nachbar hat als Sie vor ein paar Jahren bauten beim ausheben unser Grundstück, absichtlich, beschädigt. Die Böschung verläuft jetzt anders als früher, dadurch haben Sie mehr Ausblick. Leider hat sich mein Vater die gute Haut damals nicht gewehrt und das fällt uns jetzt bei Bauarbeiten des anderen Nachbarn schlichtweg auf den Kopf.
Sprich wir haben auf dem Hang wo die zwei Nachbarn baggerten jetzt überhaupt keinen ebenen Flecken mehr.
Meine Frage nun kurz: Welche Verjährungsfrist greift hier?
LG und Danke im Vorraus
verjährung beschädigung grundstück
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