üble nachrede, beleidigung

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brucewayne
Beiträge: 1
Registriert: 15.02.2015, 16:22

üble nachrede, beleidigung

Beitrag von brucewayne » 15.02.2015, 16:40

hallo an alle bitte um eine kurze info...wenn jemand der sachbearbeiterin meiner rechtsschutzversicherung am telefon sagt, dass: "die möglichkeit besteht, die überprüfung ihrer (meiner) geistigen eignung im hinblick auf den führerschein beim amtsarzt überprüfen zu lassen, wenn ihnen (mir) nicht einleuchtet, dass für in anspruch genommene leistungen auch entgelt anfällt" und, dass ich die unwahrheit sage (was ich mittlerweile schriftlich wiederlegen kann).

ist das bereits üble nachrede?

es ging um eine rechnung welche mir nie ausgestellt wurde und es wurde dann versucht über ein inkassobüro einer verjährung der rechnung zu entgehen in dem man behauptet hat ich habe eine rechnung bekommen, auf meine anfrage hat man dann später schriftlich zugegeben, dass diese niemals ausgestellt wurde, ganz miese tour daher meine frage ob ich dem entgegentreten kann!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 15.02.2015, 20:21

Nein, fällt nicht unter § 111 StGB!

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