Hallo!
Ich möchte vom Meldeamt informationen über den Zeitpunkt bis wann eine gewisse Person bei mir gemeldet war. Leider bekomme ich dort aber nur Auskunft wo die person derzeit gemeldet ist. Für mich ist diese Information aber wichtig um zu entschieden ob ich gegen eine rechtliche Sache vorgehe oder nicht. Kann mir villeicht jemand sagen wie ich an historische Meldedaten komme?
Vielen Dank
Wolfgang
Meldeauskunft
RE: Meldeauskunft
Wenn die Eigentümerin (bzw Vermieterin) bist, kannst du eine historische Liste deiner Anmeldungen (in deiner Liegenschaft) beantragen. Sonst kann -- aus Datenschutzgründen) nur der Betroffene selbst zu dieser Information kommen.
Wenn du jedoch diese Informationen als Beweismittel beim einem Verfahren brauchst, kannst du den Antrag durch den Richter stellen (amtswegige Besorgung).
MFG,
memil@gmx.net
Wenn du jedoch diese Informationen als Beweismittel beim einem Verfahren brauchst, kannst du den Antrag durch den Richter stellen (amtswegige Besorgung).
MFG,
memil@gmx.net
RE: Meldeauskunft
Ich habe aber noch kein Verfahren beantragt, da ich eben genau diese Meldeauskunft benötige um zu wissen ob eine Sache rechtmässig war oder nicht.
Kann ich vielleicht auf das Bezirksgericht gehen und diese Auskunft als Beweismittel beantragen obwohl ich kein Verfahren vor Gericht anstrebe ?
Benötigen würde ich diese nach erhalt für eine Beschwerde beim UVS bzw. zumindest mal für eine Stellungnahme der Bundespolizei.
Mfg
Wolfgang
Kann ich vielleicht auf das Bezirksgericht gehen und diese Auskunft als Beweismittel beantragen obwohl ich kein Verfahren vor Gericht anstrebe ?
Benötigen würde ich diese nach erhalt für eine Beschwerde beim UVS bzw. zumindest mal für eine Stellungnahme der Bundespolizei.
Mfg
Wolfgang
RE: Meldeauskunft
Ich verstehe. Auf Verdacht darf aber ein privater Bürger nicht Beweise, die unter Datenschuzt stehen, sammeln. Aber du kannst einen Privatdetektiv engagieren oder einen Anwalt der beim Gericht das Verfarhen einleiten kann und zugleich den verscghaffenden Beweis anbieten. Andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Du kannst auch das Verfahren selbst beim Amtstag einleiten und der Richter wird dann den Beweis beschaffen und das Verfahren weiter führen oder ablegen.
MFG,
memil@gmx.net
Du kannst auch das Verfahren selbst beim Amtstag einleiten und der Richter wird dann den Beweis beschaffen und das Verfahren weiter führen oder ablegen.
MFG,
memil@gmx.net
RE: Meldeauskunft
Das würde heissen, wenn ich das richtig verstehe, ich kann vor Gericht meinen Verdacht vorbringen, der Richter wird dann ein Verfahren einleiten, die Meldeauskunft anfordern und wenn ich im unrecht bin wird das Verfahren einfach wieder eingestellt.
Ich muss lediglich die Kosten übernehmen.
Ich muss lediglich die Kosten übernehmen.
RE: Meldeauskunft
Ja! Jedoch es ist nicht so, dass du das Verfahren gegen den Verdächtigten einleiten muss, sondern einen Antrag auf Beweissicherung stellen und begründen kann. Wenn es sich um eine Zivilsache handelt, wird den Richter selbst entscheiden, den Beweis amtswegig einholen und das Hauptverfahren führen. Kosten sind mit solchen Anträgen kaum merkbar, die Hauptklage jedoch wird mit Gebühren ("Streitwert") versehen. Wenn es sich jedoch um eine Strafsache handelt, kann der Richter nicht direkt angesucht werden, sondern du musst dich an die Staatsanwaltschaft wenden, die je nach der Art der notwendigen Beweise, entweder polizeiliches Einschreiten oder (wenn z.B. Telefon abgehört werden muss, oder Bankkonto überprüft werden muss) einen Untersuchungsrichter damit beschäftigen wird, der dann auch Beweise (wiederum direkt oder unter Mithilfe der Polizei) nachforschen kann.
Bei Anträgen in Strafsachen sind keine Kosten fällig, da es sich um Öffentliches Interesse handelt.
MFG,
M. Menezes
Bei Anträgen in Strafsachen sind keine Kosten fällig, da es sich um Öffentliches Interesse handelt.
MFG,
M. Menezes
RE: Meldeauskunft
Im Prinzip handelt es sich meiner Meinung nach um einen Verfahrensfehler der BPD welcher mich etwas Geld gekostet hat und persönlich sehr Eingeschränkt hat.
Wenn ich den Beweis durch einen Richter einholen kann, würde ich amschliessend eine Stellungnahme des jeweiligen Polizisten fordern und danach ein Verfahren vor dem UVS anstreben.
Ich denke ich habe alles verstanden und somit möchte ich mich für die Hilfe bedanken.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang
Wenn ich den Beweis durch einen Richter einholen kann, würde ich amschliessend eine Stellungnahme des jeweiligen Polizisten fordern und danach ein Verfahren vor dem UVS anstreben.
Ich denke ich habe alles verstanden und somit möchte ich mich für die Hilfe bedanken.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 109 Gäste