herausgabe von röntgenbildern etc. beim arzt

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xandl
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herausgabe von röntgenbildern etc. beim arzt

Beitrag von xandl » 04.09.2014, 13:57

hallo,

wie ist die rechtslage wenn ich eine erstuntersuchung bei einem kieferorthopäden machen lasse und auch bezahle, mich dann aber
für eine behandlung bei einem anderen entscheide und diesem
die bereits beim ersten kfo gemachten abdrücke, fotos und röntgenbilder
zukommen lassen will, um das ganze kein zweites mal bezahlen zu müssen?
ist der erste kfo verpflichtet, mir die angefertigten bilder (digital) und abdrücke kostenlos auszuhändigen?
danke für antworten



MG
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Beitrag von MG » 04.09.2014, 15:03

Sie haben Anspruch auf Herausgabe der ORIGINALE nach Abschluss der Behandlung bzw. nach Erklärung, dass Sie keine (weitere) Behandlung mehr wünschen.

mfG
RA Michael Gruner

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 04.09.2014, 15:09

jedoch nur gegen Kostenersatz.

xandl
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Beitrag von xandl » 04.09.2014, 17:24

wenn ich die erstellung der abdrücke und bilder bereits bezahlt habe, ist das ja der kostenersatz?
muss man mir digitale röntgenbilder zur zweitkonsultation aushändigen?
gibt es in österreich auch so etwas wie die deutsche röntgenverordnung, die sowas regelt?

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