hallo,
wie ist die rechtslage wenn ich eine erstuntersuchung bei einem kieferorthopäden machen lasse und auch bezahle, mich dann aber
für eine behandlung bei einem anderen entscheide und diesem
die bereits beim ersten kfo gemachten abdrücke, fotos und röntgenbilder
zukommen lassen will, um das ganze kein zweites mal bezahlen zu müssen?
ist der erste kfo verpflichtet, mir die angefertigten bilder (digital) und abdrücke kostenlos auszuhändigen?
danke für antworten
herausgabe von röntgenbildern etc. beim arzt
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