Hallo,
als ich den Beitrag gelesen habe, besonders den Teil, wo ein uneheliches Kind den ehelichen Kindern gleichgestellt werden, ist mir bewußt geworden, dass ich da auch eine "Leiche im Keller" habe.
Als junger Mann hatte ich ein kurzes, aber nicht folgenloses Verhältnis. Vor dem Jugendamt hatte ich die Vaterschaft bestätigt und in der Folge Alimente bezahlt. Da es kein Nahverhältnis zwischen Vater (mir) und Sohn gab und die Mutter eine legalisierte Beziehung eingegangen war, hat deren Ehemann meinen unehelichen Sohn adoptiert.
Hat dieses Kind mir gegenüber ein Erbrecht?
Danke
Urwi
Erbrecht - uneheliches Kind -> Anschlußfrage
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