Erbrecht - uneheliches Kind -> Anschlußfrage

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Urwi
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Erbrecht - uneheliches Kind -> Anschlußfrage

Beitrag von Urwi » 03.08.2014, 18:50

Hallo,

als ich den Beitrag gelesen habe, besonders den Teil, wo ein uneheliches Kind den ehelichen Kindern gleichgestellt werden, ist mir bewußt geworden, dass ich da auch eine "Leiche im Keller" habe.

Als junger Mann hatte ich ein kurzes, aber nicht folgenloses Verhältnis. Vor dem Jugendamt hatte ich die Vaterschaft bestätigt und in der Folge Alimente bezahlt. Da es kein Nahverhältnis zwischen Vater (mir) und Sohn gab und die Mutter eine legalisierte Beziehung eingegangen war, hat deren Ehemann meinen unehelichen Sohn adoptiert.

Hat dieses Kind mir gegenüber ein Erbrecht?

Danke
Urwi



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 03.08.2014, 18:55

Ja hat es.

Urwi
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Beitrag von Urwi » 03.08.2014, 18:57

Hubert Neubauer hat geschrieben:Ja hat es.
Danke für die schnelle Auskunft Hr. Neubauer.

d.h. ich wäre gut beraten ein Testament zu machen um den Pflichtteil auf ein Minimum zu reduzieren?

vg

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 03.08.2014, 19:09

Ja waere das beste. Beschränken sie es auf den halben Pflichtteil.

Gehen Sie am besten zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Urwi
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Beitrag von Urwi » 03.08.2014, 19:19

DANKE!

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