Ich wende mich hier im Forum an die Community, weil ich und mein Bruder wohl in einem Erbfall vor Gericht streiten müssen und nicht wissen wie weites Sinn macht oder eben nicht.
Es geht darum das unser Vater vor nicht ganz einem Jahr gestorben ist. Wir sind zwei Brüder (29 und 31 Jahre) die aus erster Ehe kommen und bis auf das, dass unsere Eltern sie geschieden haben eine normale Familie waren.
Nun gibt es jedoch noch einen Halbbruder (41 Jahre) welcher auch Anspruch auf das Erbe geltend machen will. Dieser Halbbruder ist jedoch:
- - Ein uneheliches Kind (auch wen nach neuem Gesetz zwar keine Rolle mehr)
- Er hatte absolut kein familiäres Verhältnis zu unserem Vater gehabt
- Unser Vater hat 18 Jahre für das Kind bezahlt und obwohl er es sehen wollte hatte es ihm die Mutter verboten
- Er hat nie den Versuch gemacht seinen Vater kennen zu lernen
- Er scheint ihn keinen Familien Unterlagen unseres Vaters und den Ämtern auf
- Es gibt jedoch einen Vaterschaftsnachweis aus 1974 das er der Vater ist
Kann es sein, dass dieser Halbbruder aus dem nichts kommt, erben kann und dann wieder verschwindet? Kann es sein dass er absolut keinen Pflichten nachkommen muss, jedoch von allen seinen Rechten gebrauchen machen kann?
Oder kann man ihn nicht zumindest über Umwege auf die Hälfte des Pflichtteiles setzen wie es in § 773a. (1) ABGB definiert ist? Das § 773a. (3) ABGB nicht auf unseren Vater zutrifft, ist aus Unterlagen schriftlich belegt das er den Kontakt gesucht hat, jedoch die Mutter mit allen Mitteln dagegen vorgegangen ist.
Besten Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe.