Ausschluss eines Miteigentümers

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Sloopy
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Ausschluss eines Miteigentümers

Beitrag von Sloopy » 03.07.2014, 08:51

Hallo,

ich hätte mal eine Frage.

Kann man einen Miteigentümer, der sich immer gegen alle Beschlüsse ec. als Einziger querstellt, ausschließen lassen?

Info:
Wir sind eine Reihenhaussiedlung mit 18 Häusern + Allgemeinflächen.

Durch einen Wechsel des Verwalters kam auf, dass unser Abrechnungsschlüssel (bis dato jede Häusergruppe 4 Häuser hatte einen Fond + Allgemeinfläche ein Fond gesamt, + Tiefgarage 1 Fond + Einzelgaragen 1 Fond) nicht rechtsgültig ist durch einen Fehler des Bauträgers- Verwalters

17 Miteigentümer sind sich einig welcher Schlüssel angewendet werden soll nur Einer nicht.

Der Fall war jetzt auch schon bei Gericht zur Mediation.
Der eine Miteigentümer hat sich von seinen Anwalt vertreten lassen und jeder Vorschlag wurde abgelehnt bis auf einen oder den Gesetzlichen. Begründung gab es keine!

Jetzt konnten wir übrigen 17 uns mit dem einen Abrechnungsschlüssel anfreunden, da er besser ist als der Gesetzliche.

Vom Gericht bekamen wir den Auftrag, dies unter uns zu diskutieren und zu beschließen.

Gesagt getand, wir waren uns wieder alle einig wir nehmen diesen einen Schlüssel an und es wurde vom Hausverwalter eine Versammlung einberufen.
In dieser Versammlung hat uns dieser eine Hausbesitzer dann kuntgetan, dass er doch nicht diesem einen Schlüssel zustimmen möchte, obwohl dies bei der Mediation von seinem Anwalt vorgeschlagen wurde.

Das ist nur reine verarsch......und wir werden nie auf einen grünen Zweig kommen. Das wird auch bei anderen Sachen so laufen.

Kann man so einen Miteigentümer ausschließen bei solchen Abstimmungen die ja einstimmig sein müssen.

Danke



Manannan
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Beitrag von Manannan » 03.07.2014, 10:08

Die übrigen Wohnungseigentümer können Klage auf Ausschluss eines Miteigentümers einbringen ( § 36 f WEG).
Auch ist die Einbringung einer Klage durch einen einzelnen Wohnungseigentümer in bestimmten Fällen möglich.

Sloopy
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Beitrag von Sloopy » 03.07.2014, 11:16

Dankeschön für die schnelle Antwort!

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 03.07.2014, 13:22

Ist das WEG überhaupt anwendbar? Lt. dem Fragesteller handelt es sich um schlichtes Miteigentum...

Manannan
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Beitrag von Manannan » 03.07.2014, 13:33

Ich bin mal von der Anwendbarkeit des WEG ausgegangen, da auf Grund des SV eine Abgrenzung auch nach realen Anteilen anzunehmen ist.
Sie haben aber Recht, es könnte sich uU auch um schlichtes Miteigentum handeln. Eine Ausschlussklage wäre demnach nicht möglich.

Sloopy
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Beitrag von Sloopy » 04.07.2014, 07:42

Was bedeutet SV?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 04.07.2014, 07:43

SV = Sachverhalt

Sloopy
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Beitrag von Sloopy » 04.07.2014, 08:01

Dankeschön

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