Keine Miete bezahlt !!!

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Palas
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Keine Miete bezahlt !!!

Beitrag von Palas » 05.06.2014, 13:05

Grüß Gott !

Ich brauche eure Hilfe !

Mein bekannter hat 3 Monate keine Miete bezahlt.
Der Wohnungseingentümer hat ihn geklagt und jetzt kommt
Ende Juli zur einen Gerichtsverhandlung

Welche Strafvarianten können bei Gerichtsverhandlung
für ihn in Frage kommen ?

Danke im voraus für eure Antworten.
lg



lexlegis
Beiträge: 1186
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Beitrag von lexlegis » 05.06.2014, 13:57

Es handelt sich hier um eine reine zivilrechtliche Angelegenheit. Hier gibt es keine Strafen.

Der Vermieter klagt den Mieter auf Zahlung des Mietzinses.

Eine Strafe darf nicht verhängt werden (Art 1 viertes ZPK EMRK).

Sollte der Vermieter Recht bekommen, hat er einerseits Anspruch auf Zahlung des ausstehenden Mietzinses der letzten 3 Monate und andererseits das Recht die vorzeitige Kündigung einzureichen (§ 1118 Satz 1 zweiter Halbsatz ABGB oder § 30 Abs 2 Z 1 MRG).

Hierbei kommt es zunächst auf das Klagebegehren an (was will der Vermieter vom Mieter auf welcher Grundlage), wobei es naheliegend ist, dass die vorzeitige Aufkündigung des Mietverhältnisses ebenso gefordert werden wird, wenn der Mieter so lange nicht zahlt. (Mahnungen wird es gegeben haben)

Das, was dem Kollegen büßt sind die gesamten Verfahrenskosten inklusive der Kosten, die dem Vermieter für seinen Anwalt entstanden sind. Für gewöhnlich wird hierfür die zuvor hinterlegte Kaution (§ 16b MRG) verwendet. Wenn er schlau ist, regelt er das Ganze außergerichtlich, anosnsten geht das bis zur Pfändung von Sachen um den Vermieter aus dem Erlös zu befriedigen.

Palas
Beiträge: 26
Registriert: 15.04.2010, 21:51

Keine Miete bezahlt !!!

Beitrag von Palas » 05.06.2014, 14:44

Hi !

Wie soll der Fall aussergerichtlich geklärt werden,
wenn die Anzeige schon da ist und die Gerichtsverhandlung
datummäßig schon festgelegt wurde.


lg

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 05.06.2014, 15:56

Unterscheiden Sie bitte zwischen Zivil-und Strafrecht.

Es gibt im Zivilrecht keine Anzeige, nur im Strafrecht. Welchen Tatbestand soll das Nichtzahlen der Miete bilden? Betrug? Wohl kaum, da der Mieter hierfür von vorn herein hätte vorhaben müssen nicht zu zahlen, den Vermieter bei Vertragsabschluss über seinen Zahlungswillen und seine Zahlungsfähigkeit täuschte und dadurch am Vermögen schädigte (§ 146 StGB); im speziellen Fall auch Einmietbetrug genannt.
Sollte der Mieter jedoch während des aufrechten Mietverhältnisses zahlungsunfähig werden oder aus einem anderen Grund nicht mehr wie vereinbart die Miete zahlen, muss der Vermieter den ihm rechtlich zustehenden Mietzins gerichtlich einklagen. Bei Zivilklagen besteht Einlassungsfreiheit. Der Beklagte muss nicht bis zum Prozess warten, er kann den eingeklagten Mietzins auch außergerichtlich bestreiten, was ratsam ist, da sonst die Gerichtskosten zu tragen sind.

Sollte es tatsächlich ein Strafprozess wegen § 146 StGB sein, würde ich den Sachverhalt klären und darlegen, dass es kein Betrug ist, wenn der Vorsatz den Mietzins nicht zu zahlen nachträglich geformt wird (dolus superveniens non nocet).

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 05.06.2014, 18:32

Ihr Bekannter sollte dem Anwalt anbieten sämtliche Mieten plus Zinsen plus Kosten zu bezahlen. Unter Umständen könnte so das Räumungsbegehren abgewiesen/verhindert werden.

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