Ich schon wieder

folgendes Problem:
Wir haben im Juni ein Haus ersteigert.
Der Vorbesitzer hatte eine Firma die auf das Haus lief, natürlich war im Internet überall er mit seiner Adresse zu finden.
Jetzt ist es aber schon des öfteren der Fall gewesen, dass entweder die Polizei oder ganz zwielichtige Typen vor der Tür gestanden sind - weil sie den Vorbesitzer gesucht hatten.
Ich hab mich dann an die Arbeit gemacht, sämtliche Einträge von ihm löschen zu lassen, dass die Adresse nicht mehr aufscheint. -> Hat super funktioniert.
Gestern seh ich, dass schon wieder ein Eintrag vorhanden ist und wollte ihn löschen lassen.
Antwort von denen: "Ihrer Aufforderung, sämtliche Handelsregistereinträge zu Ihrer Person zu löschen, können wir leider nicht entsprechen. "
"zu Ihrer Person" war hier ja schon falsch..
Jetzt zu meiner Frage:
Wie sieht dies rechtlich aus? Ich werd wohl das Recht haben meine Adresse, die unter falschen Namen läuft, löschen zu lassen???
Ich will einfach keine halbstarken möchtegern Schläger mehr vor meiner Tür stehen haben, das muss doch legitim sein??
Danke
LG