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Xuxu1
Beiträge: 6
Registriert: 04.11.2013, 10:03

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Beitrag von Xuxu1 » 19.11.2013, 06:58

Hallo!

Ich schon wieder :D

folgendes Problem:

Wir haben im Juni ein Haus ersteigert.
Der Vorbesitzer hatte eine Firma die auf das Haus lief, natürlich war im Internet überall er mit seiner Adresse zu finden.

Jetzt ist es aber schon des öfteren der Fall gewesen, dass entweder die Polizei oder ganz zwielichtige Typen vor der Tür gestanden sind - weil sie den Vorbesitzer gesucht hatten.

Ich hab mich dann an die Arbeit gemacht, sämtliche Einträge von ihm löschen zu lassen, dass die Adresse nicht mehr aufscheint. -> Hat super funktioniert.

Gestern seh ich, dass schon wieder ein Eintrag vorhanden ist und wollte ihn löschen lassen.

Antwort von denen: "Ihrer Aufforderung, sämtliche Handelsregistereinträge zu Ihrer Person zu löschen, können wir leider nicht entsprechen. "

"zu Ihrer Person" war hier ja schon falsch..

Jetzt zu meiner Frage:

Wie sieht dies rechtlich aus? Ich werd wohl das Recht haben meine Adresse, die unter falschen Namen läuft, löschen zu lassen???

Ich will einfach keine halbstarken möchtegern Schläger mehr vor meiner Tür stehen haben, das muss doch legitim sein??

Danke

LG



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 19.11.2013, 09:13

Dass Sie einen Firmenbucheintrag eines anderen ohne von diesem bevollmächtigt zu sein löschen können, ist verständlich.
Teilen Sie dem Firmenbuchgericht einfach mit, dass die Firma des Vorbesitzers nicht mehr an dieser Adresse ansässig ist.
Das FB-Gericht wird dann von sich aus ein Verfahren einleiten.

Xuxu1
Beiträge: 6
Registriert: 04.11.2013, 10:03

Beitrag von Xuxu1 » 19.11.2013, 14:18

das zuständige Gericht weiß darüber bescheid - Konkursverfahren - Firma wurde vor knapp 2 Jahren geschlossen.

Scheint auch zb auf der WKO-Seite nicht mehr auf und auf den andren Seiten, trägt man die Firma selbst sein bzw ich zb für einen Bekannten - so happig kann das dann nicht sein.

Das gesamte Mail:
"Ihrer Aufforderung, sämtliche Handelsregistereinträge zu Ihrer Person zu löschen, können wir leider nicht entsprechen. Denn diese auf *********** publizierten Daten sind öffentlich. Eine Einverständniserklärung durch die betroffene Person oder Firma ist nicht nötig."

Auch hier kann man die Daten selbst eintragen.

Wär es "Beweis" genug, wenn ich einen Meldezettel hinschicken würde?

Kann mir hier ja niemand erklären, dass er das für egal empfinden würde, wenn ständig irgendwelche Gestalten vor der Tür stehen.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 19.11.2013, 15:24

Wem haben sie die Mail geschrieben?

Xuxu1
Beiträge: 6
Registriert: 04.11.2013, 10:03

Beitrag von Xuxu1 » 22.11.2013, 07:31

der Seite direkt.

Bei Google hab ich keine Mailadresse gefunden - werden schon wissen warum :wink:

Sind aber mittlerweile auf einen Nenner gekommen:
Aus den Google-Suchergebnissen wurde es entfernt. Es steht zwar noch auf der Seite, ist aber nur noch für registrierte User zu sehen.

Da es auf Google nicht mehr aufscheint, kann ich gut damit leben :)

Danke

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