Ausgedinge und Rechte

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flash21
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Ausgedinge und Rechte

Beitrag von flash21 » 14.11.2013, 13:46

Eltern haben die Grundstücke an die Kinder übergeben und im Übergabsvertrag die Reallast des Ausgedinges festgehalten. Wenn die Eltern einen eventuellen Grundstücksverkauf zustimmen, erlischt dann die Reallast oder in welcher Form bleibt diese erhalten, auch wenn die Grundstücke veräußert werden?



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 14.11.2013, 15:14

Eine Reallast ist dem Grundstück behaftet. Sofern keine Löschungseinwilligung der Eltern vorliegt, geht die Verpflichtung des Ausgedinde auf die neuen Eigentümer über.

Eine Einwilligund der Eltern zum Grundkauf ist nicht erforderlich, außer bei einem eingetragenen Veräußerungsverbot.

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