Abwehr von Ersitzungsanspruch

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Resi
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Abwehr von Ersitzungsanspruch

Beitrag von Resi » 17.10.2013, 09:51

Guten Tag,

folgende skurrile Situation:

Bei einer Versteigerung habe ich einen Wald gekauft, der im Grundbuch des Eigentümers auch eingetragen war. Jetzt behauptet ein völlig Fremder, er habe ca. 2 ha dieses Waldes schon immer genutzt und daher ersessen.

Was kann ich gegen diesen Menschen unternehmen, Mahnschreiben oder Unterlassungsklage oder Androhung einer Besitzstörungsklage wenn er dort Bäume fällt?

Danke für alle Infos. Resi



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 17.10.2013, 10:51

Wenn das behauptete Recht nicht offenkundig war, dann haben sie die Liegenschaft lastenfrei ersessen, sofern im Grundbuch nichts vermerkt war und auch nichts hervorgekommen ist, was zur Nachforschung verpflichtet hätte, hat der Dritte kein Recht.

Bringen sie Feststellungsklage bzw. bei Handlungen des Dritten Eigentumsfreiheitsklage ein.

Resi
Beiträge: 2
Registriert: 16.10.2013, 14:30

Beitrag von Resi » 17.10.2013, 11:03

Danke für die schnelle Antwort. Das leuchtet mir ein, das Gericht hat aber beim Beschluss über den Zuschlag bei der Versteigerung angemerkt, dass ich das Waldstück nun nicht "gutgläubig" erworben hätte. Das Gericht hat die Anmeldung der Ersitzung zwar nicht zugelassen. Die Frage ist nur, ob ich es nicht "dulde" wenn der Fremde einfach Bäume umschneidet, ich bin ja nicht immer vor Ort.
Resi

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