Rückgabe von Möbeln- nur mit Gutschrift/Gutschein?????

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
IKuj
Beiträge: 7
Registriert: 06.08.2012, 08:17

Rückgabe von Möbeln- nur mit Gutschrift/Gutschein?????

Beitrag von IKuj » 12.10.2013, 22:04

Hallo!

Ich hab folgende Frage und hoffe, hier Hilfe zu finden.

Wir haben am Mittwoch einen Raumteilergekauft bei Mömax. Da wir kein Auto und keinen Führerschein haben haben wir ihn nicht gleich mitnehmen können und haben Ihn so heute aus dem Lager abgehohlt und die Kisten mühsam mit der Straßenbahn heimgeschleppt.

Daheim angekommen machen wir die erste Kiste auf und sehen, dass alle Bretter produktionsfehler haben. Also eindeutig nicht durch den Transport, sondern die Bretter waren gestreckt, so, dass die Lackierungen risse hatten.

Wir haben alles wieder eingepackt und sind sind zurück ins Lager. Dort wäre der direkte Austausch auch kein Problem gewesen, allerdings haben wir uns gemeinsam mit dem Lagermeister alle packete angesehen und alle hatten die gleichen Produktionsfehler.

Darauf hin wurde uns angeboten in den 22 Bezirk zu faheren und dort noch zu schaun.Allerding haben wir erklärt, dass wir das nicht machen können, weil wir von dort nie mit dem Zeug heim kommen ohne Auto!
Dann meinte man, man könnte den Raumteiler von einem anderen Lager zu uns in den 16 Bezirk ins Lagerbringen - dafür hätten wir 60 Euro zahlen müssen. Das haben wir auch abgelehnt, weil wir das nicht zahlen wollten.

Also haben wir erklärt, dass wir den Raumteiler zurück geben und unsere Geld wieder haben wollen. Uns wurde mitgeteilt, dass wir nur eine Gutschrift haben könnten.

Nun zur Frage: Trotz der Tatsache, dass uns garantiert wurde, das unsere Möbel Lagernd ist und da wir ja eigentlich das Recht haben, unbeschädigte Ware zu bekommen für unser Geld, wurde uns verweigert, dass der Transport von einem Lager ins andere kostenfrei ist und, viel wichtiger, uns wurde verweigert, dass wir unser Geld zurück bekommen.
Es wurde sich darauf berufen, dass das Möbel ja wo anderst zur genüge Lagernd ist und das es Firmenpolitik ist, dass Rückgabe geben Bargeld nur an dem Tag möglich ist, an dem es Bezahlt wurde, was in dem Fall der Mittwoch gewesen wäre.

Haben wir irgendeine Chance, doch unser Geld zu bekommen? Weil eigentlich bräuchten wir dieses, um wo anderst nach einem Raumteiler zu schauen!

Weiß jemand Rat? Ich danke jeder Antwort schon mal im Vorraus!

Lg, Iris



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 12.10.2013, 23:22

Ist eine Reparatur oder Austausch nicht möglich, so hat man das recht auf wandlung des vertrages also defekte ware gegen geld
sie muessen sich nicht mit einem gutschein abspeisen lassen

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 46 Gäste