Besitzstörung

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Markus Edlinger
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Besitzstörung

Beitrag von Markus Edlinger » 23.09.2013, 19:47

Guten Tag!

Ich habe folgendes Problem.

Da wir in einem relativ neu gebautem Haus leben und noch keinen Zaun um unser Grundstück haben, kommt es des Öfteren vor, das Fremde über unser Grundtück laufen bzw auch mit dem Fahrrad durchfahren, sprich unser Grundstück als Abkürzung verwenden.

Ich habe diese beiden Fremden schon höflich gebeten das zu unterlassen, jedoch ohne Erfolg.
Im Gegenteil, ich bekam blöd freche Antworten.

Was kann ich rechtlich gesehen tun und wie gehe ich vor?

Danke im voraus.

MfG



Manannan
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Beitrag von Manannan » 25.09.2013, 19:55

Wenn Ermahnungen nichts helfen, dann bleibt Ihnen wohl kein anderer Weg als einen Anwalt mit der Einbringung einer Besitzstörungsklage zu beauftragen.
Dazu sollten Sie den Störer allerdings namentlich kennen bzw benennen können.

Markus Edlinger
Beiträge: 4
Registriert: 14.07.2013, 18:16

Beitrag von Markus Edlinger » 26.09.2013, 09:13

Danke für die Antwort.

Wenn ich den Namen nicht kenne, sondern nur weiß wo der Fremde wohnt, kann ich dann die Polizei zur datenerhebung holen bzw. würde diese kommen?

Manannan
Beiträge: 1447
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Beitrag von Manannan » 26.09.2013, 17:15

Die Klage muss binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und der Identität des Störers bei Gericht einlangen.

Outllaw
Beiträge: 4
Registriert: 23.09.2013, 16:46

Re: Besitzstörung

Beitrag von Outllaw » 29.09.2013, 07:10

Markus Edlinger hat geschrieben:Guten Tag!

Ich habe folgendes Problem.

Da wir in einem relativ neu gebautem Haus leben und noch keinen Zaun um unser Grundstück haben, kommt es des Öfteren vor, das Fremde über unser Grundtück laufen bzw auch mit dem Fahrrad durchfahren, sprich unser Grundstück als Abkürzung verwenden.

Ich habe diese beiden Fremden schon höflich gebeten das zu unterlassen, jedoch ohne Erfolg.
Im Gegenteil, ich bekam blöd freche Antworten.

Was kann ich rechtlich gesehen tun und wie gehe ich vor?

Danke im voraus.

MfG
Bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt einbringen und den Verdacht mit dem Bekannten äussern, dann ermittelt die Polizei die Indentität des Verursachers.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 29.09.2013, 12:32

Anzeige wegen was?

Markus Edlinger
Beiträge: 4
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Beitrag von Markus Edlinger » 29.09.2013, 17:47

Habe schon mal die Polizei angerufen.
Haben gesagt das sie nichts tun können solange der Fremde nicht Fotos vom Haus macht oder Verdacht auf Diebstahl und Einbruch besteht.
Ich soll eben besitzstörungsklage einbringen, aber wie wenn ich keine Daten habe?
Kann ich in diesem fall nicht die Polizei zur datenerhebung holen um damit die Klage einzubringen?

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