Hallo !
Ich hätte eine Frage zu der grundbücherlich eingetragenen Dienstbarkeit gehen und fahren auf beachbarten Grunstücken. Darf nur der Eigentümer (oder dort gemeldete Personen) der Liegenschaft diese Dienstbarkeit nutzen oder dürfen auch Besucher der Liegenschaft das Grundstück begehen /befahren ?
Danke im Voraus,
Werner
Dienstbarkeit Grundstück
Wenn es sich um eine persönliche Dienstbarkeit handeln, darf diese nur derjenige ausüben, auf dessen Namen sie eingetragen ist. Sozusagen als höchstpersönliches Recht.
Ist die Dienstbarkeit jedoch auf das Grundstück selbst (herrschendes Grundstück) ohne sonstige weitere Einschränkungen eingetragen, so ist die Nutzung auch Besuchern gestattet. Dies allerdings nur bezogen auf die Straße bzw Weg.
Ist die Dienstbarkeit jedoch auf das Grundstück selbst (herrschendes Grundstück) ohne sonstige weitere Einschränkungen eingetragen, so ist die Nutzung auch Besuchern gestattet. Dies allerdings nur bezogen auf die Straße bzw Weg.
Danke für die rasche Antwort !
Die Dienstbarkeit ist im Grundbuch eingetragen - ohne Namen oder Sonstiges...
Text lautet - Blatt A2:
a Gst. Nr. ... Gehen, Fahren an Gst Nr. ... EZ Nr..
Somit liegen keine weiteren Einschränkungen vor wenn ich das richtig verstanden habe ?
Danke für die Bemühungen & schönenen Abend !
Die Dienstbarkeit ist im Grundbuch eingetragen - ohne Namen oder Sonstiges...
Text lautet - Blatt A2:
a Gst. Nr. ... Gehen, Fahren an Gst Nr. ... EZ Nr..
Somit liegen keine weiteren Einschränkungen vor wenn ich das richtig verstanden habe ?
Danke für die Bemühungen & schönenen Abend !
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