ATU (Autoteile-Unger)

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
ALex Kranz
Beiträge: 1
Registriert: 04.08.2013, 16:45

ATU (Autoteile-Unger)

Beitrag von ALex Kranz » 04.08.2013, 16:50

Guten Tag zusammen,hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Habe am Freitag Reifen bei ATU bestellt, und einen Montage-Termin für kommenden Donnerstag ausgemacht.
Möchte jetzt aber den Auftrag stornieren, ist möglich bzw. gesetzlich möglich? Habe ich da auch ein Rücktrittsrecht?
Die Reifen wurden jedoch extra für mich in die Filiale bestellt!

Freudliche Grüsse

Alex



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 04.08.2013, 21:31

Der Vertrag ist durch Angebot und Annahme bereits zu Stande gekommen.
Bei Rücktritt ohne besondere Gründe ( hier § 3a ff KSchG lesen!) kann ATU zumindest die Aufwendungen geltend machen, die ihr durch Nichterfüllung entstanden sind (Erfüllungsinteresse); zB die Bestell-und/oder Transportkosten.
Versuchen Sie eine kulante Lösung zu erwirken.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 05.08.2013, 06:16

Da der Vertrag im Laden von ATU abgeschlossen wurde haben sie kein Ruecktrittsrecht.

ATU kann auf Bezahlung des vollen Kaufpreises bestehen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot], Google Adsense [Bot] und 50 Gäste