Guten Abend!
Wir haben einen Grund gepachtet.
Von einer dritten Person wurde die Zufahrt schon vor Jahren als Eigentum beansprucht ohne Kauf und jeglichen Vertrag. Dies wird deutlich durch einen Tafel Privatgrund Parken verboten wie auch durch eine Absperrung gekennzeichnet. Das Grundstück wurde gesamt mit Zufahrt verkauft. Der neue Besitzer hat uns nun das Grundstück samt Zufahrt verpachtet. Beim neuen Besitzer gilt kein ersessenes Recht somit kann auch dieser Teil nicht in seinen Besitz durch Bewirtschaftung übergegangen sein. Aber darf ich diese Absperrung ohne weiteres entfernen, machen ich mich damit strafbar oder muss ich Schadensersatz für die Absperrung leisten wenn ich sie entferne.
Ich danke im Voraus für die Antworten
Pachtvertrag - Besitzansprüche
Ich gehe davon aus, dass Sie sich bei Abschluss des Vertrages das Grundbuch eingesehen haben.
Die Sache ist komplex.
Es bedarf nicht immer eines Vertrages; die Nutzung des Grundes kann auch konkludent erfolgen, was offensichtlich bisher der Fall war. Damit hat der Dritte zumindest einen Titel auf Rechtsbesitz erworben.
Ob nun redlich oder unredlich, die Ersitzungsfrist beträgt 30 Jahre.
Da Sie einen Vertrag haben, aber der Dritte den das Grundstück nutzt und somit in Besitz hat, wird er Besitzstörungsklage erheben und uU erfolgreich sein.
Sie sollten einen Anwalt beiziehen oder den kostenlosen Sprechtag bei Gericht in Anspruch nehmen.
Keinesfalls sollten Sie vorher eigenmächtig Absperrungen etc entfernen.
Die Sache ist komplex.
Es bedarf nicht immer eines Vertrages; die Nutzung des Grundes kann auch konkludent erfolgen, was offensichtlich bisher der Fall war. Damit hat der Dritte zumindest einen Titel auf Rechtsbesitz erworben.
Ob nun redlich oder unredlich, die Ersitzungsfrist beträgt 30 Jahre.
Da Sie einen Vertrag haben, aber der Dritte den das Grundstück nutzt und somit in Besitz hat, wird er Besitzstörungsklage erheben und uU erfolgreich sein.
Sie sollten einen Anwalt beiziehen oder den kostenlosen Sprechtag bei Gericht in Anspruch nehmen.
Keinesfalls sollten Sie vorher eigenmächtig Absperrungen etc entfernen.
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