Hallo,
ich bin Journalistin aus Deutschland und arbeite gern mit österreichischen Medien zusammen. Allerdings meist für große Verlage, da gab es nie Probleme. Nun habe ich allerdings für einen Werbedienstleister gearbeitet. Die Besitzerin steht im Impressum als Herausgeberin und Geschäftsführerin (e.U.)
Die ehemalige Chefredakteurin hat mich mit vier Artikeln beauftragt. Die Geschäftsführerin hat bei einem mit mir zusammengearbeitet. Es war der zweite Auftrag, der erste verlief reibungslos, Honorarnote an die Herausgeberin. Doch die Zahlung der zweiten Zahlungsnote verweigert sie. Sie habe mich nicht beauftragt. Doch drei Artikel wurden gedruckt. In D. wäre hier ein Ausfallhonorar für den vierten und das vereinbarte für die veröffentlichen Artikel klar. Wer ist in Österreich zur Zahlung verpflichtet? Tatsächlich die Chefredakteurin (die mich beauftragte) oder die Herausgeberin (die meine Arbeit nutzte und veröffentlichte?)? Die Herausgeberin erklärte sie sei nicht zuständig, es sei ja auch nicht ein Hausbesitzter verantwortlich, wenn jemand ungefragt sein Dach deckte... Ein Einschreiben vom Anwalt meines Berufsverbandes hat sie ignoriert. Leider kenne ich mich mit der Rechtslage in Österreich nicht ausreichend aus. Es geht immerhin um intensive Arbeit und um rund 1000 Euro. Vielen Dank für die Unterstützung!
Presserecht in Österreich
Guten Morgen!
Die Chefredakteurin handelte im Auftrag der Herausgeberin und kann daher im Außenverhältnis nicht belangt werden. Ihre Forderung aus dem Vertrag müssten Sie daher an die Herausgeberin - die in diesem Fall auch Geschäftsführerin ist - richten.
Als Einzelunternehmerin (e.U.) haftet sie unbeschränkt mit ihrem gesamten Betriebs- und Privatvermögen für die entstandenen Verbindlichkeiten.
Die Chefredakteurin handelte im Auftrag der Herausgeberin und kann daher im Außenverhältnis nicht belangt werden. Ihre Forderung aus dem Vertrag müssten Sie daher an die Herausgeberin - die in diesem Fall auch Geschäftsführerin ist - richten.
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