In unserer Nachbarschaft ist es seit kurzem üblich daß Enkel und Besucher unseres Nachbarn mit einem Rasenmähertracktor die Strasse auf und abfahren. Nur so zum Spass
Diese ganze Angelegenheit verursacht, wie man sich sicher vorstellen kann einen enormen Lärmpegel.
Angemerkt sei dass es sich zum Teil um eine Privatstrasse handelt welche dem Nachbarn selber gehört und eine öffentliche Strasse.
Habe ich das Recht bzw Mittel gegen diese Art von willkürlicher, meiner Meinung nach, Lärmbelästigung vorzugehen ?
Vielen Dank im Vorab für Antworten.
Willkürliche Lärmbelästigung
In Vorarlberg gibt es das "Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmbelästigung.." welches auch eine Verordnungsermächtigung an die Gemeinde enthält.
Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Heimatgemeinde bzw machen Sie Anzeige (entweder direkt bei der Gemeinde oder der Polizei).
Neben dieser landesgesetzlichen Regelung besteht uU auch noch der strafrechtliche Tatbestand nach § 181a StGB.
Bevor Sie Anzeige erstatten sollten Sie sich gut überlegen, ob der Lärm so störend und dauerhaft ist um damit vielleicht auf Dauer einen nachbarschaftlichen Zwist zu riskieren.
Ein auf sachlicher Ebene geführtes Gespräch kann dem Ganzen oft schon viel Schärfe nehmen.
Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Heimatgemeinde bzw machen Sie Anzeige (entweder direkt bei der Gemeinde oder der Polizei).
Neben dieser landesgesetzlichen Regelung besteht uU auch noch der strafrechtliche Tatbestand nach § 181a StGB.
Bevor Sie Anzeige erstatten sollten Sie sich gut überlegen, ob der Lärm so störend und dauerhaft ist um damit vielleicht auf Dauer einen nachbarschaftlichen Zwist zu riskieren.
Ein auf sachlicher Ebene geführtes Gespräch kann dem Ganzen oft schon viel Schärfe nehmen.
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