Haftung für gestohlenes Gepäck

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HomerJay
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Haftung für gestohlenes Gepäck

Beitrag von HomerJay » 18.07.2013, 10:03

Guten Morgen!

Folgender fiktiver Fall:

Jemand fährt mit dem Flughafenbus von der Wiener Innenstadt zum Flughafen und lädt einen Koffer in den Gepäckraum. Am Flughafen ist der Koffer nicht mehr da, im Fundbüro von Flughafen und Buslinie ist nichts eingegangen, es ist von Diebstahl auszugehen. Haftet der Busbetreiber?

zusätzliche Information: der Busfahrer ist für Öffnung der Klappen des Gepäckraumes zuständig und verkauft dann vom Fahrersitz aus auch die Tickets. Er hat also keine permanente Einsicht auf den Gepäckraum, es gibt keine weitere anwesende Person des Busunternehmens.

Der Fahrgast hat nachdem er das Gepäck verladen hat ein ticket gekauft und im Bus Platz genommen. Ihm ist es daher nicht mehr möglich, seinen Koffer selbst zu beaufsichtigen. Eine Gepäckmitnahme im Fahrgastraum wird nicht gestattet.

Der Fahrgast hat einen Zeugen dabei.



Wie ist die Rechtslage?

Beförderungsbedingungen des Busunternehmens:
http://www.postbus.at/_downloads/Sonsti ... mungen.pdf

Ähnlicher Fall in Deutschland:
http://www.bus-recht.de/bus_os/menu_urt ... .htm?ID=19

Wie sieht die Rechtslage in Österreich aus?

Vielen Dank schon mal für die hoffentlich nützlichen Antworten!



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 18.07.2013, 11:44

SIe brauchen ein Verschulden des Postbusfahrers, möglicherweise nicht abgesperrt...

Aber beachte, die Beförderungsbedingungen der Postbusse sind eine Verordnung, daher jedenfalls bindend und hier gibt es auch Haftungshöchstbeschränkungen.

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