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Viktoria1388
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Beitrag
von Viktoria1388 » 03.05.2013, 16:44
Der Fall ist dieser:
Wenn mein Nachbar in seinem Garten einen großen Baum hat und die Äste in mein Grundstück reichen und die Äste so groß sind, dass sie für mich eine Störung darstellen, darf ich die Äste abschneiden die auf meinem Grundstück sind. Man muss da ja art und fachgerecht handeln.
Meine Frage ist: Was ist, wenn ich die Äste abschneide und sagen wir mal nach ein paar Monaten ist der Baum vom Nachbar "tot".
Kann er dann irgendwie schadenersatzlich gegen mich vorgehen.
Zur Info: Beim Baum handelt es sich um eine Birke, ca. 30 m hoch. Die Äste ich abschneiden würde, würden sich am unteren Teil des Baumes befinden und die Länge der zu abschneidenen Äste wären so um die 10m längstens.
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Ratlex
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Beitrag
von Ratlex » 03.05.2013, 18:38
Um ganz sicher zu gehen könnten Sie einen Gärtner beauftragen. Sofern Sie selbst die Äste abschneiden und der Baum eingeht müsste der Nachbar beweisen, dass Sie die Schuld dafür tragen. sofern ihm das gelingt, sind Sie Schadenersatzpflichtig.
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Manannan
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Beitrag
von Manannan » 03.05.2013, 20:47
Sie können aber auch den Nachbarn - bei sonstiger Ersatzvornahme - auffordern, die Äste selbst abzuschneiden.
Zuletzt geändert von
Manannan am 04.05.2013, 12:08, insgesamt 2-mal geändert.
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Hubert Neubauer
- Beiträge: 677
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Beitrag
von Hubert Neubauer » 04.05.2013, 07:34
Manannan hat geschrieben:Sie können aber auch den Nachbarn - bei sonstiger Ersatzvornahme - auffordern, die Äste selbst abzuschneiden.
Auc welcher rechtsgrundlage?
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Manannan
- Beiträge: 1447
- Registriert: 28.09.2012, 11:08
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von Manannan » 04.05.2013, 12:09
§ 422 ABGB als lex specialis zu § 364 Abs 3 ABGB!
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