Hauskauf -Grundbesitzabgaben vom Vorbesitzer nicht bezahlt

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nikilaus
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Hauskauf -Grundbesitzabgaben vom Vorbesitzer nicht bezahlt

Beitrag von nikilaus » 20.03.2013, 21:25

Hallo,
wir haben im November ein Haus käuflich erworben und die Hausübergabe erfolgte am 20.01.13. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Vorbesitzerin seit August letzten Jahres keine Grundbesitzabgaben mehr geleistet hat und dass wir dafür haftbar seien.
Im Notarvertrag steht folgendes:
"Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Grundbesitz frei von nicht ausdrücklich in dieser Urkunde übernommenen, im Grundbuch eingetragenen und nicht eingetragenen Belastungen oder Beschränkungen sowie frei von nicht übernommenen Zinsen, Steuern und sonstigen Abgaben zu verschaffen" dann steht weiter "Im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten, nachbarrechtliche Beschränkungen und Baulasten bleiben bestehen und werden von dem Käufer übernommen. Der Verkäufer versichert jedoch, dass ihm das Bestehen von solchen Belastungen nicht bekannt ist. Die Beteiligten wurden auf die Möglichkeit hingewiesen, das Baulastenverzeichnis selbst einzusehen", dann steht weiter dort "Der Verkäufer erklärt gegenüber dem Käufer, dass 1. am Tage des Besitzüberganges keine Bindungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz bestehen werden, 2. keine Rückstände oder Stundung an öffentlichen Lasten heute bestehen bzw.am Tage des Besitzüberganges bestehen werden.....4. alle Anlieger- und Erschließungsbeiträge sowie die Kosten für die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen bezahlt sind, soweit darüber Bescheide bis zum gestrigen Tage zugestellt wurden...". Noch weiter hinten steht dann "Verkäufer und Käufer haften gesamtschuldnerisch für die den Grundbesitz treffenden Steuern, Abgaben, öffentlichen Lasten, die Grunderwerbssteuer sowie die Notar- und Gerichtskosten, soweit die Gesetze dies vorschreiben" Es steht dann noch an einer Stelle "Dem Verkäufer ist nicht bekannt, dass sich sog. Altlasten auf oder im verkauften Grundbesitz befinden". Was bedeutet das nun für mich? Einerseits erklärt der Verkäufer ja, dass das Objekt frei von irgendwelchen Lasten ist, bzw. es wird festgehalten, dass wir diese nicht mitgekauft haben. An anderen Stellen steht dann aber wieder, dass man gemeinsam haftbar ist (Käufer und Verkäufer). Was ist für uns nun bindend? Die Verkäuferin wusste ja sicher, dass sie Rechnungen der Stadt nicht bezahlt hat und hat somit doch irgendwie arglistige Täuschung/Betrug oder sonst was durchgeführt? Zudem war ein Makler von der Kreissparkasse in den Verkauf involviert, der sich eigentlich "um alles Drum und Dran kümmern" wollte. Vielleicht hat jemand eine Ahnung, wo wir stehen, da es für uns ein großer Geldbetrag sein könnte und wir uns ja jetzt gerade erst mit dem Hauskauf hoch verschuldet haben. Vielen Dank!!!



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 20.03.2013, 22:43

Ist sas Haus in deutschland?

nikilaus
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Beitrag von nikilaus » 21.03.2013, 06:39

Hallo,
ja das Haus befindet sich in Deutschland.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 21.03.2013, 08:37

Dann falsches Forum, hier gehts um österreichisches Recht

Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 21.03.2013, 17:14

Kann nur deutsches Recht sein. In Österreich wird dies nämlich in einem Satz geregelt.

MG
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Beitrag von MG » 22.03.2013, 07:21

Manannan hat geschrieben:Kann nur deutsches Recht sein. In Österreich wird dies nämlich in einem Satz geregelt.
:D

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