Sterbeversicherung - Verlassenschaft

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Bennet
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Registriert: 25.01.2013, 04:23

Sterbeversicherung - Verlassenschaft

Beitrag von Bennet » 25.01.2013, 04:36

Als meine Mutter vor Jahren krank wurde, hat sie mir Versicherungspolizzen (Sterbe und Lebensversicherung) gegeben um für den Fall ihres Ablebens die Begräbniskosten abdecken zu können.
Jetzt ist sie leider verstorben und ich habe auf Anraten der Versicherung und der Bestattung alle Polizzen bei der Bestattung zur direkten Abrechnung mit der Versicherung deponiert.
Wie sich jetzt herausstellt, ist der Versicherungserlös höher als die Begräbniskosten - laut Auskunft der Bestattung wird mir der Überschuss überwiesen und steht mir auch zu.

Meine Frage: ist das tatsächlich so? Fällt das nicht in die Verlassenschaft bzw. muss man das beim Notar angeben?

Vielen Dank!



Hank
Beiträge: 1528
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.02.2013, 20:24

Das ist ja der Sinn einer Lebensversicherung, dass Sie als Begünstigter nach dem Tod Ihrer Mutter einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft erlangen und sich nicht mit Gläubigern und Erben herumschlagen müssen.

Das hat mit dem Verlassenschaftsverfahren selber meiner Meinung nichts zu tun und fällt dadurch auch nicht in den Nachlass bzw. ins Inventar beim Notar.

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