Ablöse-Anzahlung für Möbel rückerstatten?

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Corinna Fantur
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Ablöse-Anzahlung für Möbel rückerstatten?

Beitrag von Corinna Fantur » 17.01.2013, 11:56

Hallo!
Ich suchte für meine Wohnung einen Nachmieter. Hatte auch einen gefunden.
Ich wollte Küche und Schlafzimmer übergeben, Summe 3.200 € (gebrauchte Möbel, 6 Jahre, bei weitem unter Neupreis).
Wir haben einen Ablösevertrag unterschrieben, der Nachmieter hat eine Anzahlung von 500 € geleistet. Restlicher Betrag wäre bei Schlüsselübergabe gezahlt worden.
Nun ist es so, der Nachmieter ist abgesprungen. Ich habe die Wohnung gekündigt, muss innerhalb der Frist einen neuen Nachmieter suchen.
Was passiert mit der Anzahlung? Bin ich dazu verpflichtet, dem Nachmieter die Anzahlung rückzuerstatten? Ich komm mir ein bisschen verarscht vor.
Kann ja passieren dass ich für die Wohnung jetzt keinen neuen Nachmieter finde in der Zeit, habe somit erneut Stress und Aufwand.
MFG



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 17.01.2013, 22:36

Wurde ein Vertrag mit dem Nachmieter geschlossen? Was heisst abgesprungen?
Wenn ein Vertrag geschlossen wurdehhaben sie Anspruch auf die restlichen 2700,00 sowie schadeersatz da sie jetzt laenger miete bezahlen muessen..
Mfg

Corinna Fantur
Beiträge: 2
Registriert: 17.01.2013, 11:53

Beitrag von Corinna Fantur » 18.01.2013, 09:46

mit dem damaligen nachmieter wurde vereinbart, mit 31.12. meine und die seinige wohnung zu kündigen - damit er dann mit 01.04. in die meinige einziehen kann. da einbaumöbel in der wohnung sind, die ich nicht mitnehmen kann, wurde vereinbart, diese bei seinem einzug zu übernehmen und mir dafür einen gewissen ablösebetrag zu zahlen (da der vermieter der wohnung die möbel nicht übernehmen würde - deshalb bin ich auch auf der suche nach einem nachmieter!). nachmieter wurde dem vermieter genannt, nachmieter teilte mir anfang jännger schriftlich mit, die wohnung doch nicht zu nehmen.
die wohnung wurde aber am 31.12. gekündigt. hab jetzt
eben kürzer zeit einen neuen nachmieter zu suchen :(

es wurde folgendes unterschrieben:

Bei erfolgreichem Mietabschluss mit der Genossenschaft xxxx wird hiermit schriftlich vereinbart dass diverse Einrichtungsgegenstände vom Vormieter, xxxx, aus der Wohnung in der xxxx , über-nommen werden und nach Zahlung einer Ablöse in Höhe von xxx € in das Eigentum vom Nachmieter, xxxx, übergehen.
Der Vormieter schließt jegliche Garantie oder Gewährleistung aus.

Einrichtungsgegenstand Preis
xxx

Anzahlung in Höhe von 500 € am 10.12.12 erhalten.
Die Zahlung der restlichen Ablöse erfolgt per Barzahlung bei Schlüsselübergabe.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 18.01.2013, 15:29

Nach diesem vertrag muss er die 2700 nicht bezahlen und muessten sie auch die 500 zurueckbezahlen, ss wurde ausdrücklich vereinbart dass die abloese nur zu zahlen ist wenn der Mietvertrag mit der Genossenschaft zustande kommt, was jedoch nicht eingetroffen ist.

Ob hier ein Schadenersatz nebenbei besteht ist nicht einfach zu beantworten. Der Vertrag haette besser formuliert werden sollen..

Mfg

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 18.01.2013, 15:30

Nach diesem vertrag muss er die 2700 nicht bezahlen und muessten sie auch die 500 zurueckbezahlen, ss wurde ausdrücklich vereinbart dass die abloese nur zu zahlen ist wenn der Mietvertrag mit der Genossenschaft zustande kommt, was jedoch nicht eingetroffen ist.

Ob hier ein Schadenersatz nebenbei besteht ist nicht einfach zu beantworten. Der Vertrag haette besser formuliert werden sollen..

Mfg

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