Amtsmissbrauch in Gemeinde!?

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Manfha
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Amtsmissbrauch in Gemeinde!?

Beitrag von Manfha » 17.01.2013, 10:04

Guten Tag liebe Forenmitglieder!

Ich bin neu im Forum und bin mir nicht sicher, ob dieses Thema überhaupt in diesen Bereich gehört. Ich hoffe jedoch schon.

Die Sache ist die Folgende:
Momentan steht in Österreich die Debatte zur Wehrpflicht an. Unsere kleine Gemeinde (1300 Einwohner) hat eine Bürgermeisterin und diese ist offiziell parteilos.
Am 10.01.2013 erhielt jeder Haushalt eine Mitteilung der Gemeinde. Diese Mitteilung ist auf Gemeinde-Papier gedruckt und mit dem Gemeindesiegel versehen. Somit also eine amtliche Mitteilung!?
Auf der Rückseite dieser befindet sich ein Artikel zur momentanen Wehrpflicht-Debatte, dieser ist gezeichnet von der Frau Bürgermeisterin.
Im Artikel informiert diese über die Wehrpflicht und dies sehr einseitig. Sie zählt vier Argumente für die Beibehaltung der Wehrpflicht auf aber kein Argument für die Abschaffung.
Den Artikel beendet Sie mit einer Aufforderung am 20. Jänner für die Wehrpflicht zu stimmen im Sinne der Gemeinde und deren Bürger.
Somit bezieht die offiziell parteilose Bürgermeisterin klar ÖVP/FPÖ Position und vertritt diese (auch ihre eigene Meinung) in einer Mitteilung die durch Gelder der Gemeinde (unsere Steuergelder) finanziert wurde.

Ist diese Beeinflussung der Bürger rechtlich konform oder zählt dies schon als Amtsmissbrauch?

Ich freue mich auf eure Antworten. :)



Hank
Beiträge: 1525
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 27.01.2013, 01:08

Amtsmissbrauch liegt mM nur vor, wenn ein Beamter der Verwaltung mit Vorsatz andere an seinen Rechten schädigt und seine Befugnis in Vollziehung der Gesetze bzw. Erledigung von Amtsgeschäften missbraucht.

Der Bürgermeister ist aber kein beamtetes, sondern ein demokratisch gewähltes Organ, dass bis zur nächsten Wahl dem Gemeinderates für seine Geschäftsführung verantwortlich ist.

Außerdem kann jeder Gemeindebewohner Wünsche oder Beschwerden als Petition einbringen und jeder aktiv wahlberechtigte Gemeindebürger ist berechtigt, beim Gemeindeamt einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung einzubringen.

Zum Aufgabenbereich des Bürgermeisters gehört es u.a. auch vor laufenden Kameras und Mikrofonen diverse Erklärungen in der Öffentlichkeit abzugeben.

Ebenso die örtliche Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, weil jeder, der länger als drei Tage sich in einer Gemeinde aufhält muss dort polizeilich gemeldet sein.

Abgesehen davon kann der Bürgermeister in Fällen außerordentlicher Gefahr, insbesondere bei Elementarereignissen sowieso alle tauglichen Gemeindebewohner zur unentgeltlichen Hilfeleistung vergattern sowie notwendige Eingriffe in das Privateigentum auch unter Anwendung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anordnen!!. So schaut's aus.

Abgesehen davon - für was überhaupt eine Volksbefragung? Klar, weil es billiger als ein Meinungsforschungsinstitut ist, eh klar...

Wenn, dann sollte man beinhart abstimmen lassen, oder? - dazu passend:

Zivildiener in Krankenhaus nur zur EDV-Programmierung eingesetzt. Amtsmissbrauch durch Personalchef? OGH 12 Os 23/12z

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 28.01.2013, 20:46

@hank

Sind Sie Jurist, oder schreiben Sie einfach nur gerne?

Hubert Neubauer
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Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 28.01.2013, 21:03

Manannan hat geschrieben:@hank

Sind Sie Jurist, oder schreiben Sie einfach nur gerne?

Ich glaube wir beide wissen die Antwort :)

Hank
Beiträge: 1525
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.02.2013, 20:31

Jaja, ich weiß...

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