Prozessrecht - allgemeine Fragen

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KS
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Prozessrecht - allgemeine Fragen

Beitrag von KS » 13.01.2013, 11:26

Erstmal hallo zusammen, ich bin hier zum ersten Mal.

Da ich zum ersten mal meine Firma vor einem österreichischen Gericht vertreten werde (vorbereitende Verhandlung wegen eines Einspruches im Mahnverfahren), hätte ich einige Fragen, die mir nach der Prüfung der ZPO eingefallen sind:

1. Prozessvollmacht
Ist hier eine Stempelgebühr fällig? Ich konnte im Gebührengesetz nichts finden. Falls die Stempelgebühr fällig ist: In welcher Höhe? Wie kann die Firma die Gebühr entrichten?

2. Richter ansprechen
a) Wie spricht man den Richter an? Herr Rat oder Herr Richter?
b) Muss man stehenbleiben wenn man den Richter anspricht?

3. Ordnung
Wo sitzt der Kläger, wo sitzt der Beklagte (vom Richter aus gesehen)?

4. Beweisverfahren
Wenn ich in der vorbereitenden Verhandlung einen Beweis anbiete (z.B. einen Vertrag, E-Mail Verkehr o.ä.), muss ich den sofort dem Gericht vorlegen, oder erst dann wenn das Gericht diesen anfordert?
Wenn ich dem Gericht den Beweis (z.B. Vertrag) vorlege, soll ich eine zweite Ausfertigung an den Gegner direkt übergeben oder den Beweis in zweifacher Ausfertigung dem Gericht vorlegen?

Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten!



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 13.01.2013, 13:40

Vorweg: Um wieviel Geld geht es bei diesem Prozess?

1. Prozessvollmcht: Brauchen sie (schriftlich) hierfür fällt jedoch keine Gebühr an (Stempelgebühren gibt es auch schon seit Jahren nebenbei nicht mehr).

2.a) Herr Rat ist nie falsch.
b) aufstehen muss man nicht (nur Strafverfahren)

3. Kl. sitzt rechts
Bekl. links

4. Beweise (Beilagen genannt) sollte man immer sofort vorlegen und auch bezeichnen (als Kläger ./A ./B etc, als Bekl. ./1, ./2 etc). Am besten dreifach mitnehmen, einen für den Gegner, einen fürs Gericht und einen für sich selber.

Sie müssen auch ausreichenden Tatsachenvorbringen für ihren Rechtsanspruch erstattetn. Anspruch auf Zahlung von xx aus Vertrag xx etc...

Sollte ihr Gegner nicht auftauchen, beantragen Sie ein Versäumungsurteil, dafür brauchen sie Rubriken (Halbschriften).

MfG

KS
Beiträge: 2
Registriert: 13.01.2013, 11:09

Beitrag von KS » 13.01.2013, 21:06

Vielen Dank!

Der Streitwert liegt bei ca, 450 EUR, es besteht also keine Anwaltspflicht.

Was meinen Sie mit der Bezeichnung der Beilagen? Ist an der Stelle des "."Zeichens das Aktenzeichen anzugeben oder soll ich die Beilagen einfach so wie Sie es geschrieben haben mit ./A, ./B etc. bezeichnen?

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 16.01.2013, 21:51

Wie von Herrn Neubauer bereits ausgeführt, genügt die Bezeichnung ./A, ./B ....
Die Anführung des Az ist nicht notwendig bzw schadet auch nicht, wenn es angeführt wird.

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