Erstmal hallo zusammen, ich bin hier zum ersten Mal.
Da ich zum ersten mal meine Firma vor einem österreichischen Gericht vertreten werde (vorbereitende Verhandlung wegen eines Einspruches im Mahnverfahren), hätte ich einige Fragen, die mir nach der Prüfung der ZPO eingefallen sind:
1. Prozessvollmacht
Ist hier eine Stempelgebühr fällig? Ich konnte im Gebührengesetz nichts finden. Falls die Stempelgebühr fällig ist: In welcher Höhe? Wie kann die Firma die Gebühr entrichten?
2. Richter ansprechen
a) Wie spricht man den Richter an? Herr Rat oder Herr Richter?
b) Muss man stehenbleiben wenn man den Richter anspricht?
3. Ordnung
Wo sitzt der Kläger, wo sitzt der Beklagte (vom Richter aus gesehen)?
4. Beweisverfahren
Wenn ich in der vorbereitenden Verhandlung einen Beweis anbiete (z.B. einen Vertrag, E-Mail Verkehr o.ä.), muss ich den sofort dem Gericht vorlegen, oder erst dann wenn das Gericht diesen anfordert?
Wenn ich dem Gericht den Beweis (z.B. Vertrag) vorlege, soll ich eine zweite Ausfertigung an den Gegner direkt übergeben oder den Beweis in zweifacher Ausfertigung dem Gericht vorlegen?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten!
Prozessrecht - allgemeine Fragen
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- Registriert: 07.08.2012, 08:42
Vorweg: Um wieviel Geld geht es bei diesem Prozess?
1. Prozessvollmcht: Brauchen sie (schriftlich) hierfür fällt jedoch keine Gebühr an (Stempelgebühren gibt es auch schon seit Jahren nebenbei nicht mehr).
2.a) Herr Rat ist nie falsch.
b) aufstehen muss man nicht (nur Strafverfahren)
3. Kl. sitzt rechts
Bekl. links
4. Beweise (Beilagen genannt) sollte man immer sofort vorlegen und auch bezeichnen (als Kläger ./A ./B etc, als Bekl. ./1, ./2 etc). Am besten dreifach mitnehmen, einen für den Gegner, einen fürs Gericht und einen für sich selber.
Sie müssen auch ausreichenden Tatsachenvorbringen für ihren Rechtsanspruch erstattetn. Anspruch auf Zahlung von xx aus Vertrag xx etc...
Sollte ihr Gegner nicht auftauchen, beantragen Sie ein Versäumungsurteil, dafür brauchen sie Rubriken (Halbschriften).
MfG
1. Prozessvollmcht: Brauchen sie (schriftlich) hierfür fällt jedoch keine Gebühr an (Stempelgebühren gibt es auch schon seit Jahren nebenbei nicht mehr).
2.a) Herr Rat ist nie falsch.
b) aufstehen muss man nicht (nur Strafverfahren)
3. Kl. sitzt rechts
Bekl. links
4. Beweise (Beilagen genannt) sollte man immer sofort vorlegen und auch bezeichnen (als Kläger ./A ./B etc, als Bekl. ./1, ./2 etc). Am besten dreifach mitnehmen, einen für den Gegner, einen fürs Gericht und einen für sich selber.
Sie müssen auch ausreichenden Tatsachenvorbringen für ihren Rechtsanspruch erstattetn. Anspruch auf Zahlung von xx aus Vertrag xx etc...
Sollte ihr Gegner nicht auftauchen, beantragen Sie ein Versäumungsurteil, dafür brauchen sie Rubriken (Halbschriften).
MfG
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