NOTWEHR !!!

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lobr1190
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NOTWEHR !!!

Beitrag von lobr1190 » 28.12.2012, 16:34

Kurz zur geschichte ..

ich war mit einpaar freunden im club feiern . spät in der nacht habe ich mich dann mit einem freund auf den heimweg gemacht.

schon komplett angezogen (jacke,schal,haube) wollten wir den club verlassen als der freund von mir unabsichtlich ( weil er betrunekn wahr) einen anderen angestoßen und ist einfach weiter gegangen. weil ich hinter ihm ging und der club ziemlich voll war musste ich auch bei der gruppe vorbei wo der freund von mir einen angerempelt hat .. als ich bei denen vorbei war spührte ich etwas nasses am hals. ich wurde angespuckt! darauf hin habe ich mich umgedreht und verärgert gefragt wer das war . sofort wurde ich von 4-5 leuten attackiert und herumgestoßen bevor ich mich losriss und weg ging. einpaar meter entfernt drehte ich mich nochmal um um genau zu schauen wer das war um ihn beim türsteher zu melden. genau in der sekunde als ich mich umdrehte bekam ich plötzlich ein cocktailglas auf den kehlkopf.
ich wurde zum glück nicht verletz mir ist nur kurz die luft weggeblieben.

ich habe die typen bei den türsteher gemeldet welche die auch dann rausfassten haben!
ich habe ebenfalls die polizei angerufen , welche mir aber dann vorort nur sagten : keine verletzung keine anzeige, und wieder gefahren sind. :/

kurz danach sich die typen dann draussen vorm club vor uns gestanden ..
sie waren zu dritt und wir zu zweit..

wir haben uns leider auf einen diskussion mit denen eingelassen ..
einer von denen ich dann bedrohlich auf mich zugegangen und hat seine stirn an meine gepresst.
darufhin habe ich ihn weggestoßen und die schlägerei war danach im gange..
ich habe gleich 2 schläge auf die schläfe bekommen von einem anderen als den ich gestoßen habe.
mit dem war ich dann im klinsch bis es mir gelang ihn zu boden zu werfen.. die anderen 2 prügelten auf den freund von mir ein ...
kurz darauf anttackierte mich auch einer von den 2 und wir prügelten uns kurz.
weil ich genug prügel kassiert hatte bin ich dann zum taxistand gelaufen, mich in ein taxi hineingesetz und heimgefahren.

meine schläfe war am nächsten tag ordentlich angeschwollen und ich hatte auch eine beule am hinterkopf..
alles sachen die auch so verheilen deswegen bin ich nicht zum arzt gefahren .. der freund von mir hatte nicht ..

jetzt habe ich einen brief bekommen wegen einem termin bei der polizei zur niederschrift meiner aussage als BESCHULDIGTER !!!!

was soll das ????

ich wurde verprügelt und ein glas beinahe ins gesicht geworfen und
bin ich plötzlich der böse ??

ist das nicht notwehr wenn man geschlagen wird und man tut was man kann um nicht noch mehr mögliche verletzugen zu erleiden ??

soweit ich das beurteilen kann hatten die 3 typen keine offensichtlichen verletzungen außer vl ein blaues auge ..
im brief wird wegen körperverletzung/ schwehrer körperverletzung ermittelt wie kann das sein ??

sollte ich mir sorgen machen oder wird das ganze sowieso fallen gelassen??

was gebe ich am besten an bei meiner befragung?

danke für alle antworten
mfg



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 28.12.2012, 22:00

nehmen sie sich einen anwalt und sagen sie nichts bei der polizei, ihr ra wird eine schriftliche stellungnahme bei der polizei abgeben

wenns bloed lauft verurteilung wg koerperverletzung
wenns mittelpraechtig laeuft verurteilung wg raufhandel bzw diversion
wenns gut laeuft freispruch
wenns super laeuft einstellung bereits im vorfeld

lobr1190
Beiträge: 6
Registriert: 17.11.2012, 23:12

Beitrag von lobr1190 » 29.12.2012, 20:47

Hubert Neubauer hat geschrieben:nehmen sie sich einen anwalt und sagen sie nichts bei der polizei, ihr ra wird eine schriftliche stellungnahme bei der polizei abgeben

wenns bloed lauft verurteilung wg koerperverletzung
wenns mittelpraechtig laeuft verurteilung wg raufhandel bzw diversion
wenns gut laeuft freispruch
wenns super laeuft einstellung bereits im vorfeld

hallo lieber HUBERT NEUBAUER !

danke für ihre antwort !
ich habe mir gedacht dass icheinach zur polizei geh und erzähle wies war, dann kann mir ja nicht viel passieren oder ist das zu riskant ?!
laut welchem paragraphen habe ich mich schuldig gemacht wenn ich mich mit gewalt verteildigt habe nachdem ich mit gewalt angegriffen wurde?

ich bin student 23.j und kann mir keinen anwalt leisten :/ deswegen bin ich auf antworten von diesem forum angewiesen und bin wirklich sehr dankbar für antworten , überhaupt für welche die mir weiterhelfen oder zumindestens mein kopfkino beruhigen ! :(

mfg

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 30.12.2012, 08:08

parag. 3 stgb ist notwehr

Das problem wird nicht die rechtliche Seite sein sondern das Beweisproblem...
Wieviele Zeuge gibts auf ihrer und auf der anderen Seite? Wer ist glaubwuerdiger, welche geschichte klingt plausibler etc
Sie koennen auch einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen.

Die Polizei wird die Sache aufnehme und an die Staatsanwaltschaft weiterschicken, die entscheidet ob und wenn sie anklagt.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 30.12.2012, 13:02

Unter Hinweis auf Ihren Beitrag vom 19.11. betreffend Körperverletzung, werden Sie sicher nicht mehr das unbescholtene Blatt sein, dass Sie meinen zu sein.
Damals haben Sie einen Anwalt kontaktiert, so zumindest Ihre Aussage; diesen würde ich an Ihrer Stelle nun ebenfalls wieder aufsuchen.

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