Verein - Geldveruntreuung - Schulden

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Luki007123
Beiträge: 2
Registriert: 06.12.2012, 20:36

Verein - Geldveruntreuung - Schulden

Beitrag von Luki007123 » 16.12.2012, 14:28

Guten Tag,

ich habe ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt:

Es existiert ein Verein, der einmal im Jahr eine Veranstaltung veranstaltet. Der Verein arbeitet gemeinnützig (Erhaltung von Tradition).

Nun ist es passiert, dass nach dieser Veranstaltung der Obmann des Vereins im Laufe von 3 Monaten Geld vom Vereinskonto veruntreut hat. Er hat auch dem Kassier falsche Zahlungsbestätigungen über erhaltene Rechnungen, die noch von der Veranstaltung offen waren, vorgelegt.

Insgesamt hat der Verein nun Schulden, da die Rechnungen der Veranstaltungen von diversen Gläubigern noch nicht beglichen sind. Diese würden sich aber mit einem Teil des veruntreuten Geldes begleichen lassen.

Welche Schritte würden sich für die anderen Vorstandsmitglieder nun anbieten?

Reicht es, eine zivile Mahnklage gegen den Obmann einzureichen?

Muss der Verein Insolvenz anmelden, obwohl theoretisch das Geld vorhanden ist (in Form von Forderungen an den Obmann, in Wirklichkeit ja nicht, da es vom Obmann veruntreut wurde)?

Und müssen die anderen Mitglieder nun auch für eventuelle Schulden des Vereins haften, obwohl sie vom Obmann getäuscht wurden und durch Vorspielung falscher Tatsachen nichts von den unbezahlten Rechnungen wussten?

Aufgekommen ist die ganze Sache erst, als Mahnungen von den Gläubigern des Vereins geschickt wurden, die vom Obmann bereits bezahlt hätten werden sollen.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 16.12.2012, 19:50

Bieten Sie dem Obmann an, dass Sie von einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nur dann absehen, wenn er unverzüglich den gesamten Schaden wieder gutmacht.

Eine zivile Mahnklage bringt überhaupt nichts, da ein Rechtstitel nachzuweisen ist, woraus Sie die Forderung geltend machen.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 16.12.2012, 20:15

wuerde auch den selben weg gehen und mich im strafverfahren als privatbeteiligter anschliessen aber ich verstehe nicht warum eine mahnklage nichts bringen sollte??

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 17.12.2012, 13:37

Müsste "...bringt vorerst..." heißen.
Ziv. Mahnklage ist aufwändiger und kostet Geld. Würde daher den einfacheren Weg der vollständigen Schadenswiedergutmachung vs Anzeige StA empfehlen.

Hank
Beiträge: 1525
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 05.01.2013, 23:44

Ich würde es vorher vielleicht mit dem Instrument des Vereinsschiedsgerichts probieren, in jedem Vereinsstatut muss für Streitigkeiten ein solches Organ eingerichtet sein.

Weil man muss zuerst einmal versuchen, den Sachverhalt in aller Ruhe und Freundschaft intern bei einer Vereinssitzung und bei ein paar Bierchen abzuklären, also was genau wie wo warum passiert ist, wenn schon die Kommunikation im Verein nicht die allerbeste zu sein scheint.

Immerhin ist der Obmann gewählt und bei der Vereinsbehörde via Wahlanzeige gemeldet und wenn der Obmann wirklich uneinsichtig bis kriminell ist, dann erst soll man sich an die Vereinspolizei und an die Gerichte wenden.

Wahrscheinlich konnte er wie so viele andere an sich anständige Menschen allem widerstehen, nur halt eben der Versuchung nicht - die Zeiten sind eben finanziell etwas angespannt...

Klar, Vertrauen ist gut, Kontrolle macht Arbeit - aber für was hat man Vereinsorgane wie Rechnungsprüfer oder Kassier?

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot], Google Adsense [Bot] und 40 Gäste