Rechte gegen Auto-Fachwerkstatt

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domes
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Registriert: 27.11.2012, 13:21

Rechte gegen Auto-Fachwerkstatt

Beitrag von domes » 27.11.2012, 13:27

Hallo,

Ich habe folgendes Problem. Meine Eltern haben sie vor ca. 1 Jahr direkt über Mercedes einen gebrauchten Jahreswagen gekauft. Von diesem Zeitpunkt an hatten wir nur Probleme mit dem Auto. Da dieser Wagen für das Transportgewerbe genützt wird ist es äußerst wichtig, dass der Wagen auch fehlerfrei und zuverlässig fährt.

Letzten Winter sind wir mit dem Wagen des öfteren gestanden. Immer wies Mercedes die Schuld von sich. Daraufhin haben meine Eltern direkt einen Brief mit allen vorgefallenen Schäden incl. aller damit verbundenen Kosten (Abschleppen, Personalkosten für den Fahrer usw.)
Nach einiger Zeit meldete sich Mercedes bei uns und hat uns nach einem Gespräch angeboten, die Garantie um 1 Jahr bzw. 100.000 km zu erweitern. Da wir im Jahr aber ca. 120.000 km mit dem Fahrzeug fahren ist das keine große Hilfe für uns, da wir ja ein zuverlässiges Fahrzeug benötigen.

Letzten Samstag (24.11.12) dann erneut Probleme mit dem Fahrzeug. Er verlor an Leistung und fiel in ein Notprogramm mit dem nur noch wenig Leistung hatte und nicht mehr schneller als 50km/h fahren konnte. Daraufhin stellten wir das Fahrzeug am selben Tag noch in die Werkstatt. Da wir am Montag aber wieder ein Fahrzeug benötigten haben wir Mercedes gesagt, dass wir einen Leihwagen mit 15m³ Ladevolumen benötigen. Bekommen haben wir einen Kleinlieferwagen mit max. 8m³. Gestern haben wir das "reparierte" Fahrzeug wieder bekommen aus der Fachwerkstätte. Heute dann erneuter Ärger mit dem Fahrzeug. Das Fahrzeug verfiel wieder in das Notprogramm und der Fahrer konnte wieder nur eine Werkstatt aufsuchen.

Nun meine Frage: Welche Recht kann ich gegenüber der Werkstatt geltend machen? Am liebsten wäre es uns, wenn die Werkstatt das Fahrzeug zurück nimmt und wir mit Mercedes nicht mehr zu tun haben müssten. Was können wir in unserem Fall nun rechtlich tun?



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 27.11.2012, 14:29

Den Vertrag wandeln:


Rückstellung des Autos gegen Zahlung des Kaufpreises

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