Hallo!
Ich hoffe das passt hier rein!
Ich habe mit einer Hostingfirma einen Vertrag geschlossen. (Firmensitz ist in Deutschland) Diese haben den Vertrag jetzt einfach um ein weiteres Jahr verlängert, was nach Österreichischem Konsumentenrecht nicht zulässig ist, nach Deutschem schon. Ich haben mal was davon gehört, das es durch das Europäischen Konsumentenschutz die Möglichkeit gibt, das bei einem "Internetkauf" das Gesetz des Landes des Konsumenten gültig ist.
Stimmt das?
MfG
Vertrag mit Internetfirma(Recht Österreich oder Deutschland)
Auf bestimmte Zeit abgeschlossene Verträge enden grundsätzlich mit Ablauf des vertraglich festgelegten Zeitraums. Allerdings enthalten viele befristete Verträge Klauseln und da muss man immer genau in den AGBs nachlesen, die zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages führen, wenn man sich als Konsument nicht rechtzeitig dagegen ausspricht.
In manchen Geschäftsbedingungen werden auch besondere Formvorschriften für Kündigungen vorgesehen (Einschreiben usw.).
Grundsätzlich kann das anzuwendende Recht in Europa frei vereinbart werden.Gibt es keine vertragliche Regelung, ist soviel ich weiß das Recht jenes Staates anzuwenden, in dem das Unternehmen den Firmensitz hat.
Hat das Unternehmen aber im Inland geworben und hat der Konsument die Vertragserklärung auch im Inland abgegeben, so kommt inländisches Recht zur Anwendung.
Bei Problemen mit UnternehmerInnen in anderen Mitgliedstaaten gibt es z.B. die Europäischen Verbraucherzentren mit ihren Schlichtungsstellen in anderen EU-Mitgliedstaat.
In manchen Geschäftsbedingungen werden auch besondere Formvorschriften für Kündigungen vorgesehen (Einschreiben usw.).
Grundsätzlich kann das anzuwendende Recht in Europa frei vereinbart werden.Gibt es keine vertragliche Regelung, ist soviel ich weiß das Recht jenes Staates anzuwenden, in dem das Unternehmen den Firmensitz hat.
Hat das Unternehmen aber im Inland geworben und hat der Konsument die Vertragserklärung auch im Inland abgegeben, so kommt inländisches Recht zur Anwendung.
Bei Problemen mit UnternehmerInnen in anderen Mitgliedstaaten gibt es z.B. die Europäischen Verbraucherzentren mit ihren Schlichtungsstellen in anderen EU-Mitgliedstaat.
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