Grunderwerbsteuer bei Schenkung/Ueberschreibung zu Lebzeiten

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Michael Nuss
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Grunderwerbsteuer bei Schenkung/Ueberschreibung zu Lebzeiten

Beitrag von Michael Nuss » 14.10.2012, 19:12

Hallo,

faellt bei einer Schenkung/Ueberschreibung zu Lebzeiten die Grunderwerbssteuer an? Es waere eine Schenkung/Ueberschreibung von Vater an Sohn.

Faellt da eine Grunderwerbssteuer an?
Wenn ja wieivel %?
Wenn ja von welchem Betrag? -> fliesst ja kein Geld zwischen Vater und Sohn

Was fallen sonst noch an Kosten an (ca.)?

Gibt es ab 2013 neue Steuergesetze die obiges Vorhaben noch in diesem Jahr vorteiliger ist?

Ich weiss viele Fragen. Aber eine erste Auskunft hier waere sehr nett!

Danke und Sg
Ralph Jaeger



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 15.10.2012, 08:56

Wenn Sie schenken wollen, dann noch unbedingt diesen Monat.

Grunderwerbssteuer ist 2% und Eintragsungsgebühr 1,1%, dies vom dreifachen Einheitswert der Liegenschaft.

Ab November ist die Eintragungsgebühr vom Verkehrswert bemessen, sprich viel mehr und außerdem braucht man ein SV-Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes.

Nebenbei sind noch ca. 1,5 % des Wertes der Liegenschaft an Vertrasgsabwicklungskosten an RA oder Notar zu bezahlen (kann mehr sein, selten weniger).
Zuletzt geändert von Hubert Neubauer am 15.10.2012, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.

Michael Nuss
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Beitrag von Michael Nuss » 15.10.2012, 10:03

Ok lassen Sie mich zusammenfassen ob ich es verstanden habe.

Grundsaetzlich: Meine Info das wohl in 2013 dabei etwas teurer wird ist vermutlich die Sache mit der Eintragungsgebuehr? Die Grunderwerbssteuer wird 2013 nicht teurer (oder sonstwas). Das einzige was die kommenden Monate die Kosten in die Hoehe treibt ist ab 1.11.2012 die Eintragungsgebuehr von 1.1% des Verkehrswert?

Verkehrswert = Wert von Grundstueck + Haus welchen man z.B. bei Verkauf bekommen wuerde? Also der volle Preis?

Beispiel Grundstueck + Haus = 300.000 Euro dann Eintragungsgebuehr ab 1.11.2012 = 3300 Euro?

Was ist ein SV-Gutachten? (SV = Sachverstaendiger) Was kostet sowas?

Die 1.5% an RA oder Notar sind die vom reellen Wert der Liegenschaft (Grundstueck + Haus bei obigem Beispiel 4500 Euro) oder auch von dem 3 fachen Einheitswert zu rechnen?

Schenkung und unentgeltiche Ueberschreibung ist rechtlich dasselbe oder?

Geht sich sowas ueberhaupt noch in Oktober aus?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 15.10.2012, 10:34

Hallo

Ja ab 1.1.2013 wird es teurer, also die Gebühr vom Verkehrswert gemessen.

Billig bleibt es nur wenn

1. die Schenkung im Oktober 2012 erfolgt
und
2. die Eintragung vor dem 1.1.2013 erfolgt.

Verkehrswert ist der Wert den die Liegenschaft üblicherweise bei einem Verkauf erzielen würde.

Anwaltskosten sind Vereinbarungssache, meistens wird bei Schenkungen der fiktive Verkehrswert genommen und davon 1,5 %, oft auch eine Pauschale.

Ihr Beispiel ist korrekt. Dazu kommen noch 2 % Grunderwerbssteuer vom dreifachen Einheitswert.

Im Oktober wirds stressig aber noch machbar, wenn sie sofort etwas unternehmen.

Sachverständigengutachten ermittelt den Verkehrswert der Liegenschaft, wird aber sicher Minimum € 1.000,-- kosten. Also Schenkung im Oktober spart man noch einige Tausender...

MfG

Michael Nuss
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Beitrag von Michael Nuss » 15.10.2012, 10:58

Hallo Herr Neubauer,

danke fuer die kompetenten Antworten. Mir ist dies nun klar. Nur bei einer Sache noch nicht ganz.

Eingangs sagten Sie Eintragungsgebuehr von Verkehrswert bemessen ab 1.11.12
Ab November ist die Eintragungsgebühr vom Verkehrswert bemessen, sprich viel mehr und außerdem braucht man ein SV-Gutachten zur Ermittlung des Einheitswertes.
Jetzt sagen Sie ab 1.1.13. erst vom Verkehrswert aber trotzdem Schenkung im Oktober?
Ja ab 1.1.2013 wird es teurer, also die Gebühr vom Verkehrswert gemessen.
Warum dann Oktober wenn die Gebuehr erst ab 1.1.12 hoeher wird?

Habe ich da jetzt noch was verwechselt? Ich glaube da habe ich was falsch verstanden :)

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 15.10.2012, 11:31

Naja der Eigentumsübergang bei Grundstücken erfolgt ja erst mit der Eintragung im Grundbuch.

Die Schenkung selber jedoch mit Vertrag (und faktischer Übergabe).

Die Schenkung muss vor November 2012 erfolgen und die Eintragung vor 1.1.2013.

Trifft eines der beiden nicht zu, dann muss die Eintragungsgebühr vom Verkehrswert bemessen werden. Also Schenkungs/-Übergabsvertrag noch im Oktober und Eintragung vor Jänner. Kann unter Umständen bei grundverkehrsbehördlichen bzw. agrarbehörldichen Genehmigungen bzw. langsamen Grundbüchern (soll es auch geben) schon knapp werden.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 15.10.2012, 18:47

Das Thema geht auch bereits durch die Medien. Neuesten Meldungen zufolge sollte die Schenkung unter Ehegatten und auch Schenkungen an die Kinder begünstigt sein. Die Änderung mit Jänner 2013 soll nun angeblich nicht geplant sein.
Würde mich ehrlich gesagt auch wundern, wenn in einem Wahljahr die steuerzahlenden Wähler noch vor der Wahl kräftig zur Ader gelassen werden würden.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 15.10.2012, 22:47

Die Bewertung nach dem Einheitswert wurde vom VfGH aufgehoben. Wenn der Nationalrat nichts unternimmt, dann sind die Aenderungen wirksam. Ich wuerde auf nichts hoffen, sondern handeln.

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