Hallo.
Meine Frau und ich wollten uns ein Haus kaufen. Wir besichtigten das Haus, uns gefiel es von Anfang an sehr gut. Preis, Lage i.O. leider hatte es um ein Kinderzimmer zu wenig sowie wollten wir auch ein Zimmer als Büro nützen.
Wir holten uns Rat bei einem bekannten Bautechniker bezüglich bestehender Bausubstanz sowie nötigen Anbau. Laut Bautechniker ist Bausubstanz in Ordnung und auch ein Anbau wäre kein Problem.
So vereinbarte ich mit der Verkäuferin:
Den Preis, dass wir uns einen Kostenvoranschlag für Anbau einholen, dass wir uns einen groben Plan Zeichen lassen wie das Haus fertig ausschauen soll sowie Info vom zuständigen Bauamt einholen ob Anbau möglich ist.
Ich habe mit der Verkäuferin vereinbart dass ich mich spätestens in 14 Tage melde und ihr Bescheid gebe ob wir das Haus kaufen bzw. sollten die oben angeführten Punkte positiv Erledigt werden den Kauf nicht im Weg stehen würde. Sie sicherte mir zu das ich bis zum vereinbarten Termin das Vorkaufsrecht habe, das ich der einzige Interessent bin, sowie sollte jemand anderen in der Zwischenzeit das Haus kaufen wollen mir Bescheid zugeben um mich kurzfristig zu entscheiden.
Ich machte mich an die Arbeit, als erstes lies ich einen Kostenvoranschlag machen. Als dieser unseren Vorstellungen entsprach, ging ich auf zuständiges Bauamt. Tort Arbeitet ein guter Bekannter von mir, ich hat den Bestehenden Bauplan mit, zeigte ihm wo wir vorhätten den Anbau zumachen. Seitens des Bauamts gab es keine Einwände, so retteten wir so vom Haus wie man es unter bekannten macht. Er fragte mich ob die Bausubstanz i.o ist, ob wir das Haus wirklich kaufen wollen, was es kostet usw. Ich antworteten ihm das der Bautechniker den er auch gut kennt uns empfohlen hat das Haus zukaufen usw. und das wir das Haus auch Kaufen werden, wenn uns der Plan den wir in Auftrag gegeben haben unseren Vorstellungen entspreche. So endete das Gespräch ohne das ich mir was gedacht habe.
Nach einigen Tagen war auch der Plan für den Anbau fertig und uns war klar, dass wir das Haus kaufen werden.
So rief ich die Verkäuferin an um ihr mitzuteilen, dass wir uns entschlossen haben, das Haus kaufen. Doch sie lies mich nicht einmal ausreden und teilte mir mit dass das Haus breits verkauft ist, da wir uns nicht mehr gemeldet haben und sie sicher war das wir das Haus nicht kaufen wollen. Auf den Hinweis dass die 14 Tage noch nicht vorbei sind sagte sie wieder wir hätten sie nur hingehalten. Auf die Frage wer das Haus gekauft hat, bekam ich eine schockierte Antwort, es ist der Bekannte vom Bauamt. Er hat das Haus einige Tage nach unserem Gespräch am Bauamt besichtigt und einen Tag später gekauft.
Als wir den ersten Schock überwunden hatten, stellen wir den Beamter zur Rede, er antwortet das er schon lange an diesem Objekt interessiert war (bei unseren Gespräch am Bauamt wusste er noch nicht, dass das Haus verkauft wird) und außerdem hat er der Planungsfirma Bescheid gegeben sie sollen die Planung für uns einstellen, das uns keinen Kosten entstehen.
P.S.
Ich habe mich wie vereinbart innerhalb der 14 Tage gemeldet, Sie hat auch gegenüber anderen Personen angegeben dass wir das Vorkaufsrecht haben, dass sie das Haus an uns verkaufen werde wenn wir uns in der vereinbarten Zeit melden, usw.
Amtsgeheimnis zum eigenen Vorteil Missbraucht
Liest sich fast wie ein Roman aus einem Schurkenstaat.
Der Beamte dürfte den Straftatbestand des § 310 Abs 1 StGB erfüllt haben; daher Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Die übrigen Aufwendungen die Sie hatten beruhten auf den wahrscheinlichen und mit Sicherheit anzunehmenden Vertragsabschluss über den Kauf. Dieser wurde von der Verkäuferin mit der Fristzusage mE eindeutig signalisiert. Sie handelten daher im Vertrauen auf das Zustandekommen des Kaufvertrages. Daher können Sie ihre Aufwendungen zivilrechtlich als Vertrauensschaden geltend machen.
Ein Tipp: Künftig sollten Sie sich beim Erwerb einer Liegenschaft gegenüber den aussagen des Verkäufers mit einem Rangordnungsbeschluss absichern. Kostet etwas Geld, spart aber Zeit und Nerven.
Der Beamte dürfte den Straftatbestand des § 310 Abs 1 StGB erfüllt haben; daher Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Die übrigen Aufwendungen die Sie hatten beruhten auf den wahrscheinlichen und mit Sicherheit anzunehmenden Vertragsabschluss über den Kauf. Dieser wurde von der Verkäuferin mit der Fristzusage mE eindeutig signalisiert. Sie handelten daher im Vertrauen auf das Zustandekommen des Kaufvertrages. Daher können Sie ihre Aufwendungen zivilrechtlich als Vertrauensschaden geltend machen.
Ein Tipp: Künftig sollten Sie sich beim Erwerb einer Liegenschaft gegenüber den aussagen des Verkäufers mit einem Rangordnungsbeschluss absichern. Kostet etwas Geld, spart aber Zeit und Nerven.
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