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Andi Stern
Beiträge: 3
Registriert: 02.10.2012, 21:51

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Beitrag von Andi Stern » 02.10.2012, 21:56

Hallo,...

Wie lange dauert es für gewöhnlich bis ich als beschuldigeter einen Brief von der Behörde zur Einvernahme bekomme wenn ich angezeigt werde.

Danke für die Info



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 03.10.2012, 10:34

Ohne genauere Kenntnis des Sachverhaltes kann Ihre Frage nur generell beantwortet werden. Nach dem AVG hat die Behörde - sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen - ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen 6 Monaten zu entscheiden.
Diese Anwendbarkeit schränkt das VStG jedoch wiederum nur auf Privatanklagesachen und landesges. Abgabenstrafrecht ein.
Im Verwaltungsstrafgesetz (VStG) gilt jedoch, dass, wenn binnen Verjährungsfrist keine Verfolgungshandlung gesetzt wird, eine Verfolgung unzulässig ist. Die Verjährungsfrist beträgt idR sechs Monate bis 1 Jahr.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 03.10.2012, 11:55

Meistens ca drei Monate, bei Anstandsverletzungen betraegt die Verjaehrungsfrist 6 Monate...

Strafen sind meistens im Bereich von ca 100 - 300 €

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