Wohnungsgebrauchsrecht-Eigentümerrechte

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tanja semmering
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Wohnungsgebrauchsrecht-Eigentümerrechte

Beitrag von tanja semmering » 07.09.2012, 18:04

HalliHallo!

Es geht um ein Einfamilienhaus das ich von meinen Eltern geschenkt bekommen habe. Laut Schenkungsvertrag haben im gesamten Gebäude meine 4 Geschwister ein "Wohnungsgebrauchsrecht auf Anforderung", ist nicht im Grundbuch eingetragen. Für Betriebskosten etc. komme ich auf.

Meine Frage: Was genau könnte ich als alleinige Eigentümerin mit diesem Wohnhaus machen? Darf ich das auch benutzen wenn ich möchte, könnte ich darin jemanden mit meiner Genehmigung wohnen lassen solange noch ein Zimmer für meine Geschwister frei bliebe? Oder muss ich es Zeitlebens lang sozusagen "freihalten"?

liebe Grüße :wink:



MG
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Beitrag von MG » 08.09.2012, 08:47

Um die Frage korrekt zu beantworten, müsste man den Schenkungsvertrag prüfen. Geht man davon aus, dass ein Wohnrecht für Ihre Geschwister besteht, dann können Sie das Objekt benützen, müssen aber jederzeit weichen, wenn das Wohnrecht ausgeuebt wird. Vermieten duerften Sie auch, aber de facto wird dss nicht gehen, weil sie ja auch den Mieter im Falle der Ausùbung des WR wieder rasch los werden müssten.

Vielleicht können Sie mit Ihren Geschw. eine Lösung finden.

mfG
RA Michael Gruner

tanja semmering
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Beitrag von tanja semmering » 08.09.2012, 13:02

Hallo und Danke!

Im Schenkungsvertrag steht: "die Geschenkgeber (Eltern) behalten sich ein Benützungsrecht für sich und ihre weiteren Kinder am Gebäude vor"....."die Geschenknehmerin räumt daher für sich und ihre Rechtsnachfolger im Besitz dieser Liegenschaft, den Geschenkgebern (Eltern) sowie deren Kindern ein kostenloses Benützungsrecht am Gebäude als Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechtes über jeweilige Anforderung durch die Berechtigten ein."

Soviel dazu. Notar hat eigentlich dazu gemeint damals das ein wohnen, also das dort ständig jemand von den Geschwistern/Eltern über einen längeren Zeitraum lebt, ausgeschlossen ist.

Möchte mich da vorher etwas schlau machen da ich meine jetzige Wohnung leider verlassen muss und auf ungewisse Dauer eine Unterkunft benötige :( Desweiteren wurde dieses Gebäude bis jetzt nur von meinen Geschwistern genutzt, bin da jetzt etwas unsicher und möchte niemanden vor den Kopf stoßen...
Ich bin bis jetzt eigentlich davon ausgegangen das ich als alleinige Eigentümerin quasi "von Haus aus" ein Recht darauf habe in besagtem Gebäude zu wohnen, solange genug Platz für die Geschwister frei ist.

liebe Grüße!

Hank
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Beitrag von Hank » 09.09.2012, 00:14

Ich würde sagen, dass der Sinn dieser Nebenbestimmung im Schenkungsvertrag/Notariatsakt sicher der ist, dass den Geschwistern im Fall des Falles eine Wohnmöglichkeit offen steht. Aber dies sicher nur, wenn ein dringendes Wohnbedürfnis eintritt und nicht einfach so aus Jux und Bosheit.

Mietverträge können dann wegen Eigenbedarf des Vermieters und seiner Angehörigen einen besonderen, außerordentlichen Kündigungsgrund aus wichtigen Gründen darstellen, was vom Gericht natürlich streng geprüft wird.

Bei Einfamilienhäusern kann die Dauer eines Mietvertrages ja sowieso beliebig lang bzw. kurz sein, also auch wochen- oder monatsweise, vielleicht sogar auch stundenweise...


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tanja semmering
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Beitrag von tanja semmering » 18.09.2012, 16:37

Hank hat geschrieben:Ich würde sagen, dass der Sinn dieser Nebenbestimmung im Schenkungsvertrag/Notariatsakt sicher der ist, dass den Geschwistern im Fall des Falles eine Wohnmöglichkeit offen steht. Aber dies sicher nur, wenn ein dringendes Wohnbedürfnis eintritt und nicht einfach so aus Jux und Bosheit.

Mietverträge können dann wegen Eigenbedarf des Vermieters und seiner Angehörigen einen besonderen, außerordentlichen Kündigungsgrund aus wichtigen Gründen darstellen, was vom Gericht natürlich streng geprüft wird.

Bei Einfamilienhäusern kann die Dauer eines Mietvertrages ja sowieso beliebig lang bzw. kurz sein, also auch wochen- oder monatsweise, vielleicht sogar auch stundenweise...


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Hi,

Also der Sinn der Vereinbarung im Schenkungsvertrag ist schon der das das Haus von den Geschwistern manchmal genutzt werden kann, darin wohnen ist nicht vorgesehen und wurde auch beim Notar so geklärt. Also keine dauerhafte Nutzung eines einzelnen Geschwisterteiles!

Mir gehts ja nur darum welche Rechte Ich, die dieses Haus ja nicht bewohnt sondern instand hält, habe. Also was ich mit meinem "Eigentümerrecht/Hausrecht" anfangen kann.

BTW: Wielange ist so eine Vereinbarung überhaupt gültig wie es bei mir der Fall ist? Im Vertrag steht ja "die Geschenkgeber (Eltern) behalten sich ein Benützungsrecht für sich und ihre weiteren Kinder am Gebäude vor". Unsere Eltern sind leider schon seit einiger Zeit verstorben...

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