Körperverletzung gegen Minderjährigen

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st0nehang
Beiträge: 1
Registriert: 24.04.2012, 13:56

Körperverletzung gegen Minderjährigen

Beitrag von st0nehang » 24.04.2012, 14:07

Hallo,

zur ganzen Geschichte.
Herr X(20 Jahre mit psychischen Beeinträchtigungen) und Kind Z(12 Jahre) sind in der Sandkiste und streiten um eine Holzschaufel.
Als Herr x die Schaufel hat fängt Kind Z an diesen mit Sand zu bewerfen.
Daraufhin nimmt Herr x Kind z am Genick und drückt es zu Boden.
Als Herr x loslässt beschimpft Kind z Herrn x als Hu***sohn und beginnt wieder mit Sand zu werfen.
Als Kind z mit Sand wirft schlägt Herr x mit der Schaufel in Richtung Kind z und trifft es an der Hüfte.
Die Schaufel bricht.
Mutter von Kind z erstattet Anzeige wegen Körperverletzung und Rufschädigung da Herr x sie als Sch*** beschimpfte.
Am Abend ruft der Bruder von
Kind z bei Herrn x an und droht ihm mit seinen Leuten bei ihm vorbei zu kommen um ihn zu schlagen.
Am nächsten Tag kommt Kind z zu Herrn x und entschuldigt sich bei ihm,Herr x entschuldigt sich bei Kind z und schenkt ihm als Wiedergutmachung einen kleinen Hubschrauber und sie spielen wieder miteinander.
Auf die Frage welche Verletzung er von dem Schlag mit der Schaufel habe antwortete er:"Nichts,tut nichts mehr weh und auch kein blauer Fleck".
Kind z geht in die Wohnung und als es zurückkommt sitzt es traurig auf einem Stein und sage es darf den Hubschrauber von der Mutter aus nicht behalten.

Wie ist jetzt die Sachlage bzw welche Strafe erwartet Herrn x?
Kann dieser Anzeige wegen Rufschädigung und Drohung machen?

mfg st0nehang



Hank
Beiträge: 1528
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 29.04.2012, 02:43

Ich sehe es so: Leichte Körperverletzung wird von der Staatsanwaltschaft praktisch nicht verfolgt, Anzeige erstatten kann aber zur Beruhigung der Gemütter sinnvoll sein und vielleicht liegen bereits andere Sachverhalte vor.

Der Fall ist mM eine Angelegenheit für nachbarschaftlichen Hausverstand, denn man muss ja noch lange miteinander irgendwie auskommen. Die Mutter soll dem Kind nicht die Freude über ein kleines Geschenk verderben, nur weil Sie auf Herrn X wegen ein paar - leider - handelsüblicher Kraftausdrücke gerade sauer ist.

Hank 8) 8) 8) 8)

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