Holzüberdachung ohne Genehmigung errichtet

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Franz Toefferl
Beiträge: 1
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Holzüberdachung ohne Genehmigung errichtet

Beitrag von Franz Toefferl » 05.04.2012, 13:44

Ich hab vor 2 Jahren eine Überdachung für mein Brennholz errichtet.
Eigentlich nichts besonderes, nur dass mein Holz trocknet und vor dem Regen geschützt ist.

Die Dachkonstruktion steht auf alten Abflußrohren, die ich mit Beton angefüllt habe.

Nun soll ich die Überdachung abreißen.

Kann ich davor irgendwie vorgehen?

Liebe Grüsse, Franz



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 07.04.2012, 05:05

Man müsste auch die Begründung und die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid lesen, wie die Herstellung eines gesetzmäßigen Zustandes zu erreichen wäre.

Ortsübliche Holzschuppen und dergleichen bis zu einer gewissen Grundfläche, brauchen an sich weder Baubewilligung noch Bauanzeige.

Bauhöhe, Baugebrechen, nachbarrechtliche Bestimmungen Orts-, Straßen- und Landschaftsbild, örtliche Bebauungspläne usw. usf. - es gibt unendlich viel zu beachten und zu berechnen in Bauangelegenheiten...

Bauwesen ist grundsätzlich selbständiger Wirkungsbereich der Länder bzw. Angelegenheit der örtlichen Baupolizei. Baubehörde I. Instanz ist daher grundsätzlich der Bürgermeister, Baubehörde II. Instanz der Gemeindevorstand.

Gegen letztinstanzliche Bescheide auf Gemeindeebene können in ihren Rechten verletzte Parteien sog. Vorstellung an die Landesregierung erheben. Gegen deren Bescheide kann Beschwerde an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.

Hank 8) 8) 8)

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