Reisepassaustellung für ehemalige Haftinsassen

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Saskia Hofer
Beiträge: 1
Registriert: 26.03.2012, 18:44

Reisepassaustellung für ehemalige Haftinsassen

Beitrag von Saskia Hofer » 26.03.2012, 19:06

Ich habe einen Bekannten, der sich in der Justizanstalt befindet und zu 15 Jahren Haft verurteilt worden ist. Bald wird er bedingt entlassen, sprich nach 10 Jahren.

Daher möchte ich sie bitten folgende Fragen zu beantworten:

.) Sobald er entlassen wird, kann oder darf er einen Reisepass ausstellen lassen?

.) Wovon ist es abhängig, dass jemand keinen Reisepass ausgestellt bekommt. Hängt
es von der Strafhöhe ab?

.) Wenn erst mal der Reisepass nach der Entlassung eingezogen wurde. Wie lange
muss derjenige auf seinen Reisepass warten, damit er seinen Reisepass wieder
bekommt oder einen neuen Reisepass zur Ausstellung beantragen kann, damit er
ausreisen kann?

.) Bei welchen Delikten wird der Reisepass eingezogen bzw. kein Erlaubnis erteilt für die
Ausstellung eines Reisepasses? Ich habe gehört, dass es nur bei Drogendelikte der
Fall ist. Ist es auch bei anderem Delikte möglich? Wenn ja, welche?

.) Wer entscheidet für die Ausstellung eines Reisepasses in Österreich?

.) Was passiert, wenn er eine Aussicht für einen Arbeitsplatz in der EU zB. Italien hat.
Und das passiert während seiner Bewährungszeit. Nur zur Information, sobald er
entlassen wird, schauen die Aussichten für einen Arbeitsplatz in Österreich nicht
erfolgsversprechend und noch dazu ist er ehemaliger Haftinsasse gewesen. Darf er
einen neuen Reisepass beantragen?

.) Was passiert wenn er eine Ehefrau in einem Drittstaat hat zB. Serbien oder Bosnien.
Wenn er zu seiner Ehefrau auswandern möchte. Darf er einen neuen Reisepass
beantragen?

.) Ich habe gehört, dass wenn jemand entlassen wird, bekommt er einen
Personalausweis, der nicht für EU sondern nur für Österreich gültig ist. Sprich er darf
nicht ausreisen. Ist es richtig?

Ich danke euch für eure Hilfe im voraus und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.



Hank
Beiträge: 1530
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 31.03.2012, 05:33

An sich gilt der Entlassungsschein, wenn man sonst keinen Ausweis besitzt, als Dokument, ansonsten wendet man sich in solchen Angelegenheiten aber sowieso am besten den Verein Neustart.

Der Verein hat in allen Bundesländern Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, die bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft Hilfestellung geben. Die konkrete Adresse der Beratungsstellen des Vereins Neustart in Ihrem Bundesland sind im Telefonbuch oder im Internet zu finden.

lg, Hank 8) 8) 8) 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 45 Gäste