Einen schönen guten Tag aus Deutschland,
Folgender Sachverhalt:
Zwischen einer Person aus D und einer person aus AT besteht ein Vertrag auf grundlage des österreichischen Rechts über die Erbringung von Dienstleistungen.
Person AT hat jedoch einen Vertragspunkt verletzt.
Person D möchte darauf hin den Vertrag außerordentlich kündigen, auch weil die Zusammenarbeit mit AT emotional nicht mehr tragbar geworden ist (psychische Gründe spielen hier in Europa leider keine große Rolle, anders als in den USA).
Sie schickt deshalb eine Kündiguing mit Frist zum vierten Quartal des Jahres per Einschreiben nach AT.
1. Ist die Kündigung so gültig?
2. Ist die Form gewahrt?
3. Muss (wie im deutschen Recht) vorher der Sachverhalt angemahnt (mit Frist zur Behebung) werden oder ist die Kündigung sofort wirksam?
Danek im Voraus.
Grüße
ZeroEnna
Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung wirkt grundsätzlich fristlos, der Vertrag wäre daher an sich schon mit Zugang der Kündigung aufgelöst; bei Anwesenden sogar sofort. Diese Art der Kündigung benötigt aber das Vorliegen eines wichtigen Grundes und wichtige Auflösungsgründe müssen grundsätzlich unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – geltend gemacht werden.
Fall Sie dem Treiben Ihres Vertragspartners schon seit längerem zugesehen haben muss das objektiv dahin gedeutet werden, dass Sie die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses trotz des Auflösungsgrundes im konkreten Fall nicht als unzumutbar empfinden, weshalb eine Verwirkung des Rechts auf außerordentliche Kündigung eintritt.
So sehe ich es, vielleicht kommen aber noch weitere Antworten...
Fall Sie dem Treiben Ihres Vertragspartners schon seit längerem zugesehen haben muss das objektiv dahin gedeutet werden, dass Sie die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses trotz des Auflösungsgrundes im konkreten Fall nicht als unzumutbar empfinden, weshalb eine Verwirkung des Rechts auf außerordentliche Kündigung eintritt.
So sehe ich es, vielleicht kommen aber noch weitere Antworten...
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