erst einmal hallo an alle und gleich zu meinen problem.
folgenter sachverhalt: ich habe letztes jahr meinen wagen verkauft. er ist immer auf einen privatgrund gestanden und wurde dort nicht bewegt.der grund dafür war das der wagen kein pickerl hatte und die strassen sicherheit nicht gegeben war!(tuning) wo ich erfahren habe das meine frau schwanger ist wollte ich das auto verkaufen...2wochen später hat sich jemand gemeldet.wir machten einen kaufvertrag mit allem rund herum wie es sich gehört.er hat mich gefragt ob ich die nr.taferl oben lassen könnte wegen der überstellung (abschleppen) ich kenne mich da ja nicht aus...er hat mir versichert das der wagen bei ihm auf einen privatgrund stehen bleibt und er mir die nr. taferl zurück bringt.einen tag später hat er mich angerufen und erzählte mir das er die reifen umstecken wollte wegen ùberprüfungsplankette da hätte ihm die polizei aufgehalten und haben ihm an ort und stelle die taferln abgenommen und zur überprüfung geschickt. so weit so gut ich dachte mir nichts weil er gleich meinte das zahlt und so weiter..er kümmert sich darum ich sollte ihm die rechnung nur zukommen lassen. ich also auf den brief gewartet der bpw mich mit ihm getroffen und ihm das gegeben....er meinte ja alles erledigt. 1mon. später bekomm ich eine mahnung. fahr sofort nach floridsdorf auf die bezirksstelle und erkläre ihnen alles!als antwort bekam ich nur:tut uns leid da können wir nichts tun da hätten sie beim ersten brief einspruch erheben müssen. ich habe ihr sogar ein dokument gezeigt was ich mit dem käufer gemacht habe wo drin steht das er ab kaufdatum jede schuld und strafe auf sich nimmt...bin etwas verzweifelt weil 1400.- ist fùr mich nicht gerade wennig aber ich bin fùr jeden vorschlag offen! lg michael
ps. tut mir leid wegen der schrift ich tippe vom handy aus.
probleme wegen wagenverkauf
Schön ich finde ich den Zusammenhang, dass Sie aufgrund der Schwangerschaft Ihrer Frau das Auto verkauft haben...
Schreiben Sie dem Käufer halt einfach eine Rechnung über 1.400 Euro und wenn er nicht zahlt haben Sie alle Beweise für einen Zahlungsbefehl durch das Gericht bzw. dann für einen Prozess, wenn er trotzdem nicht zahlt.
Aber auf alle Fälle vorher schauen sich vernünftig auf Faktenbasis zu unterhalten und rechtliche Schritte so gut es geht zu vermeiden, weil das kostet Zeit, Geld und Nerven...
lg, Hank

Schreiben Sie dem Käufer halt einfach eine Rechnung über 1.400 Euro und wenn er nicht zahlt haben Sie alle Beweise für einen Zahlungsbefehl durch das Gericht bzw. dann für einen Prozess, wenn er trotzdem nicht zahlt.
Aber auf alle Fälle vorher schauen sich vernünftig auf Faktenbasis zu unterhalten und rechtliche Schritte so gut es geht zu vermeiden, weil das kostet Zeit, Geld und Nerven...
lg, Hank



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