§ 1. AbzG und Replika

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justsaying
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§ 1. AbzG und Replika

Beitrag von justsaying » 27.09.2011, 17:43

Guten Abend!

Ich habe eine Frage bzg. des Abzeichengesetztes. Ich finde im Internet div. Shops, welche Replika div. historischer Uniformen von in Österreich verbotenen Organisationen verkaufen (bspw. M40 Mantel).

Nun frage ich mich, ist das Verkaufen/Tragen dieser Replika in Österreich nun legal oder fallen diese Aktionen unter das Abzeichen- oder ein anderes Gesetz?



Hank
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Beitrag von Hank » 27.09.2011, 18:27

...neulich hat so ein Typ im ORF "Die große Chance" auf der Mundharmonika das verbotene "Horst Wessel Lied" zum besten gegeben und niemand hat es bemerkt, sodass der Beitrag tagelang in der ORF-Mediathek gestanden hat (aber mittlerweile wieder entfernt wurde).

2015 erlöschen z.B. die Urheberrechte auf "Mein Kampf", d.h. es wird weltweit zu Neuauflagen kommen.

Die diversen Verbotsgesetze stammen aus den Tagen nach dem 2. Weltkrieg. Wesentlich bei der Beurteilung der Fälle ist die insgesamte Ausrichtung - in der Kunst bedeutet "Replika" ein vom Künstler selbst originalgetreu wiedergegebenes Kunstwerk - wenn also eine verbotene politische Organisation dahinterstecken sollte, könnte es eventuell Schwierigkeiten geben, und auch wenn man öffentliches Ärgernis wie jene Schüler vor einiger Zeit in der Gedenkstätte Mauthausen mit ihren Zwischenrufen erregt.

In Amerika ist "Merry Christmas" uU schon eine Beleidigung und Grund für Schadenersatz, deswegen muss man korrekt "Share the wonder of the season" sagen.

Also Vorsicht mit heißen Eisen(ernen Kreuzen)...

Grundsätzlich hat jeder, der sich in seinen Rechten gekränkt fühlt das Recht vor den zuständigen Gerichten Beschwerde einzubringen, nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter"...

justsaying
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Beitrag von justsaying » 27.09.2011, 19:54

Ich danke für die rasche Antwort!

Auch, wenn ich jetzt bißchen was dazugelernt hab, weiß ich immer noch nicht genau, wie es jetzt genau ausschaut.

Die Situation ist folgende; Ich liebäugle seit paar Monaten mit schon erwähntem M40 bzw. M42 Mantel. Der Winter steht vor der Tür und ein neuer Mantel muss her, nur habe ich nicht wirklich Lust, irgendwie in Probleme zu geraten.

Natürlich ist mir klar, dass das von dir erwähnte Sprichwort auch hier anwendbar wäre. Aber nur, für den Fall, DASS es mal nen Kläger gäben könnte, möchte ich gerne wissen, wo ich genau stehe.

Grüße

Hank
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Beitrag von Hank » 28.09.2011, 00:03

Meiner Meinung nach sehen solche Mäntel wie die vom österreichischen Bundesheer aus, mit den entsprechenden Abzeichen natürlich nicht mehr unbedingt.

Wesentlich ist immer welches Gedankengut dahinter steckt und das kannst im Moment nur du selber wissen bzw. deine Umwelt könnte Mutmaßungen anstellen. Über ein Internetforum kann keine Ferndiagnose über deine Gesinnung abgegeben werden.

Bitte deswegen unten stehenden Gesetzesauszug vom Abzeichengesetz 1960, ein Gesetz also, das 15 Jahre nach Kriegsende entstand, selber durchlesen. Wie das Gesetz in der Praxis zur Anwendung kommt bzw. kam - keine Ahnung. Der letzte NS-Kriegsverbrecher-Prozess in Österreich z.B. fand 1975 statt, obwohl da noch viele ehemalige Nazis gelebt haben...

(1) Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden. Als Abzeichen sind auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen.

(2) Das Verbot des Abs. 1 erstreckt sich auch auf Abzeichen, Uniformen und Uniformteile, die auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwähnten Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile gebraucht werden.

(3) Orden und Ehrenzeichen, die eines der im Abs. 1 oder Abs. 2 erwähnten Embleme aufweisen, dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt werden.

1) Die Verbote des § 1 finden, wenn nicht das Ideengut einer verbotenen Organisation gutgeheißen oder propagiert wird, keine Anwendung auf Druckwerke, bildliche Darstellungen, Aufführungen von Bühnen- und Filmwerken sowie Ausstellungen, bei denen Ausstellungsstücke, die unter § 1 fallen, keinen wesentlichen Bestandteil der Ausstellung darstellen.

(2) Auf sonstige Ausstellungen finden die Verbote des § 1 dann keine Anwendung, wenn sich die Ausstellung und deren Zweckbestimmung eindeutig gegen das Ideengut der betreffenden verbotenen Organisation richten.

(1) Wer einem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Amtsbereich einer Bundespolizeibehörde von dieser, mit Geldstrafe bis zu 10.000 S oder mit Arrest bis zu einem Monat zu bestrafen. Überwiegen erschwerende Umstände, so können Geld- und Arreststrafen auch nebeneinander verhängt werden.

justsaying
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Beitrag von justsaying » 28.09.2011, 10:53

Beim Gedankengut musst du/ich dir/mir keine Sorgen machen, da kommt es auf keinen Fall zu Komplikationen.

Ich hab mir den Gesetzestext schon paar mal durchgelesen aber wirklich schlau werde ich daraus nicht.

Ab wann gilt der Mantel denn wirklich als Uniform bzw. Uniformteil? Auch ohne irgendwelche Merkmale die auf das Dritte Reich schließen lassen?

Hank
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Beitrag von Hank » 29.09.2011, 20:40

Was heißt "ich werde nicht schlau" draus - Jus ist immerhin eine Wissenschaft, zwar keine exakte Naturwissenschaft, aber die Richter und Rechtsanwälte müssen schon ziemlich einiges drauf haben, sonst könnte man ja einen normalen Lehrberuf draus machen...

Im Recht kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an - jeder Bürger hat nämlich zunächst einmal verfassungsmäßig garantierte Grundrechte, z.B. Selbstbestimmungsrecht und Persönlichkeitsrechte und die stehen in Konkurrenz zu allen möglichen Normen, in deinem Fall z.B. Abzeichenrecht, aber auch das Verbotsgesetz nach Strafgesetz - ein versierter Anwalt könnte aber noch x-andere Anspruchsgrundlagen finden, wenn's drauf ankommt.

In der Pop-Musik z.B. gab und gibt es viele Anspielungen ans III. Reich, ohne dass die Staatsanwaltschaften aktiv geworden wären - früher die slowenische Gruppe "Laibach" oder das deutsche Duo DAF ("Tanz den Mussolini") oder auch Kraftwerk. Beim Opernball kam vor einigen Jahren ein als Hitler verkleideter Künstler daher - und es war ein Medienspektakel, eh klar.

Also: Entweder du hast das Selbstbewusstsein oder eben nicht - mit Stress auf der Strasse ist immer zu rechnen, egal ob Militärmantel oder Dreadlocks. Ich sag' immer, wer cool ist und mit Würde auftritt, kriegt keine Probleme, auch mit der Justiz nicht, zumindest nicht wegen einem Armee-Mantel.

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