Zeit für Ausstellung eines Baubescheides

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mltirol
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Zeit für Ausstellung eines Baubescheides

Beitrag von mltirol » 08.07.2011, 18:03

Hallo zusammen,

habe leider ein Problem mit der Gemeinde die sich "bewusst" mit der Erstellung des Baubescheides Zeit lässt und wollte fragen wie lan die Gemeinde überhaupt Zeit hat diesen zu verhindern oder besser gesagt wie lang sie Zeit hat mir den Bescheid aus zu stellen?

danke schon mal für die Antworten



Hank
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Beitrag von Hank » 11.07.2011, 21:32

Raumordnung ist absolute Gemeindeangelegenheit, d.h. jede Gemeinde hat ein eigenes Ermittlungsverfahren. Hängt also davon ab, was Sie genau beantragt haben und wie viel Zeit es im allgemeinen für eine solche Erledigung braucht.

Wenn die Gemeinde "bewusst" Zeit schindet und säumig wird, kann ein sog. Devolutionsverfahren beim UVS (unabhängiger Verwaltungssenat) beantragt werden.

Wenn Ihre Gemeinde wirklich so gemein wäre wie Sie vermuten, könnte sie Ihnen ja einfach einen unausgegorenen Bescheid zukommen lassen, den Sie dann im schlimmsten Fall endlos bis hinauf zum Verwaltungsgerichtshof bekämpfen müssen.

Hank 8) 8) 8) 8)

Norbert Stiefmueller
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Beitrag von Norbert Stiefmueller » 12.07.2011, 09:01

Meiner Ansicht nach ist der Devolutionsantrag nach Ablauf der sechsmonatigen Frist beim Gemeinderat als Oberbehörde des Bürgermeisters (Baubehörde 1. Instanz) einzubringen; sollte auch dieser dann nicht entscheiden ist das Land (Amt der xy Landesregierung) als Gemeindeaufsichtsbehörde zuständig und dort ein weiterer Devolutionsantrag einzubringen.

Der UVS wird in Gemeindesache niemals zuständig.

Martin List
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Beitrag von Martin List » 12.07.2011, 09:07

[quote="Norbert Stiefmüller"]Meiner Ansicht nach ist der Devolutionsantrag nach Ablauf der sechsmonatigen Frist beim Gemeinderat als Oberbehörde des Bürgermeisters (Baubehörde 1. Instanz) einzubringen; sollte auch dieser dann nicht entscheiden ist das Land (Amt der xy Landesregierung) als Gemeindeaufsichtsbehörde zuständig und dort ein weiterer Devolutionsantrag einzubringen.

Der UVS wird in Gemeindesache niemals zuständig.[/quote]

also sowas ähnliches hatte ich mir auch gedacht. 1. Instanz Bürgermeister, 2. Instanz Gemeindeausschuß, 3. Instanz Land Tirol.

nur leider weiß ich nicht wie lang die Fristen in diesem Verfahren sind und wie weit ich Diese beschleunigen könnte?

Norbert Stiefmueller
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Beitrag von Norbert Stiefmueller » 12.07.2011, 09:28

Grundsätzlich hat die Gemeinde bei Verwaltungsverfahren das bundesweit gültige AVG (Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz) anzuwenden und bestimmt § 73 AVG, dass die Behörde ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden hat, sollte eine Entscheidung nicht innerhalb von 6 Monaten erfolgen, dann geht die Zuständigkeit auf die Oberbehörde über und ist bei dieser der Devolutions-antrag einzubringen.

Dies bedeutet, dass nach 6 Monaten in OÖ der Gemeinderat zuständig wird, nach weiteren 6 Monaten das Land und sollte auch dieses untätig bleiben, dann kann nach Ablauf von weiteren 6 Monaten eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.

Beschleunigen kann man meiner Ansicht nach nur beim Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz durch Vorsprachen; beim Gemeinderat als Kollegialorgan durch Vorsprachen bei der Opposition, damit diese bei Gemeinderatssitzungen beim Punkt Allfälliges unangenehme Fragen stellt, wieso nicht entschieden wird.

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