Internet Lieferung Vertrag Kundigung

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Eva1
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Registriert: 13.03.2011, 10:46

Internet Lieferung Vertrag Kundigung

Beitrag von Eva1 » 23.06.2011, 17:39

Hallo,
Ich hab ein Problem mit Einem Internet Anbieter.
Im Februar 2011 hab ich den Vertrag für Internet Lieferung abgeschlossen, mit 1 Jahr bindung. Kürz danach hab ich meine Adresse geändert, und der Anbieter darüber Telefonisch informiert. Der Techniker hat mir der Anschluss schon auf neuem Wohnung instaliert. Internet lauft bis April. Dann wurde es plotzlich ausgeschaltet, ohne irgendeine Info. Der Anbieter wollte von mir ein Umzugsformullar- ich hab es zugeschickt. Danach hat der Anbieter gesagt, dass der alte Vertrag muss leider stoniert werden weil die Internetgeschwindigkeit stimmt nicht, und zwar es wird stoniert nur nach neuem Vertrag Abschluss. Eine neue Bestellung hab ich am 1 Juni gesendet und bis heute warte ich auf neuen Anschlus. Ich hab schon kien Lust mehr warten und mehr mit dem Anbieter kämpfen. Ich möchte alter Vertrag kundigen ohne kundigungsfrist und ohne biundung pflichten ( weil Anbieter hat seine Aufgaben nicht erfüllt), nun brauche ich ein Artikel vom Konsumentenschutzgesetz, als Grund - kann mir jemand helfen?

Ich werde sehr Dankbar.
Lg
Eva



Hank
Beiträge: 1528
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 26.06.2011, 02:09

S. g. Frau Eva,

Sie machen es dem Internetanbieter aber auch nicht gerade leicht - bereits nach einem Monat schon wieder eine neue Adresse ist auch für eine professionelle Firma mit vielen Mitarbeitern mit unterschiedlichen Zuständigkeiten ein gewisser bürokratischer Aufwand.

Je nach technischer und örtlicher Eigenart, z.B. der Leitungen kann dann eine Umstellung eben dauern bzw. wird eine andere technische Lösung notwendig. Hängt also davon ab, ob der neue Vertrag eine erhebliche Verschlechterung für Sie bedeuten würde.

Sie müssen aber dem Anbieter eine gewisse angemessene Nachfrist setzen, bevor Sie den Vertrag wegen Nichterfüllung vorzeitig kündigen können, also einmal bis ca. Anfang Juli abwarten.

Sie können nach Setzung einer Nachfrist auch auf Erfüllung und eventuell sogar auf Schadenersatz klagen, wenn Ihnen einen Schaden oder sonst ein unverhältnismäßiger Nachteil entstanden sein sollte.

LiGrü Hank 8) 8) 8) 8) 8)

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