Hangsicherung auf Grünland

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Kadisha
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Hangsicherung auf Grünland

Beitrag von Kadisha » 15.06.2011, 14:48

Gibt es eine Möglichkeit, eine Hangsicherung mit Stützkonstruktion auf Grünland zu errichten?

Wir haben letztes Jahr einen Baugrund gekauft, mit einem angrenzenden Streifen Grünland zwischen dem Baugrund und einem Wald. Da beide Grundstücke Hanglage haben, möchten wir eine Hangsicherung mit bewehrter Erde machen. Dabei wird mithilfe von Geokunststoff, Stahlmatten und Erosionsschutzgittern eine Erdstützkonstruktion errichtet, die an der sichtbaren Seite begrünt wird. Durch die Begrünung passt sich die Hangsicherung optimal in das Landschaftsbild ein.

Wir haben die Hangsicherung des Grünlands bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt, sie wurde aber abgelehnt. Begründung:
die Grünlandzone zwischen Bauland und Wald muss einerseits eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung gewährleisten und andererseits als ökologisch wertvolle Übergangszone erhalten bleiben. Allerdings steht unserer Meinung nach bewehte Erde keiner der beiden Anforderungen entgegen. Weiters sollte nach § 30 OÖ ROG nur Bauten und Anlagen errichten werden, die nötig sind, Grünland bestimmungsgemäß zu nutzen. Allerdings ist für uns fraglich, ob die Hangsicherung als eine solche Anlage gilt.

Nochmals meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, eine Hangsicherung mit bewehrter Erde auf Grünland zu errichten? Welche Argumente könnten dafürsprechen, dass eine Hangsicherung genehmigt werden muss??
Vielen Dank!



Hank
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Beitrag von Hank » 16.06.2011, 07:55

Naturschutzgesetze, Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltkontrollgesetz und, und, und - die Behörde wird es sich wohl nicht leicht gemacht haben mit dem Bescheid.

Es wird also von der Bewehrungstechnik abhängen, d.h. es wird eine Kostenfrage sein, eine ökologisch optimale Lösung zu finden, was wiederum ein Fall für kostspielige Expertisen durch Sachverständige wäre.

Außerdem: Wäre eine Hangsicherung aus Gründen der Gefahr für Leib und Leben nötig, wäre das Grundstück möglicherweise erst gar nicht als Bauland gewidmet worden.

Hank 8) 8) 8) 8)

Kadisha
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Beitrag von Kadisha » 24.06.2011, 22:54

Lieber Hank!
Danke für deine Antwort.
Vorab zur Klarstellung: das Grünland wurde nicht umgewidmet, es liegt zwischen unserem Bauland und einem Wald. Wir haben es beim Kauf unseres Baulands mitgekauft.

Allerdings muss ich dir widersprechen: ich denke, dass es sich der zuständige Sachverständige sehr leicht gemacht hat. Ich habe vorab mit ihm telefoniert, und noch bevor ich ihm unseren Sachverhalt schildern konnte oder die Art der Hangsicherung erklären konnte, habe ich von ihm schon ein "Da geht gar nichts!" gehört.

Die Ablehnung an sich ist für mich nicht logisch: ich darf eine Geländeveränderung durch Aufschüttung machen, aber eine Sicherung mit bewehrter Erde, die im Anschluss begrünt wird, darf ich nicht machen? Das ist für mich gänzlich unverständlich...

Hank
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Beitrag von Hank » 25.06.2011, 00:52

Gegen einen negativen Bescheid kann man beim Verwaltungsenat berufen und u.U. bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen.

Berufungen müssen allerdings einen begründeten Berufungsantrag enthalten und innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde I. Instanz eingebracht werden. Wenn auf eine Berufung verzichtet wurde, ist sie nicht mehr zulässig.

Über ein Internetforum ist es aber sowieso schwierig, sich ein beurteilungsfähiges Bild zu machen - man muss also die ganzen Unterlagen, den konkreten Ort und die handelnden Personen parat haben.

Je nach Örtlichkeit wird es topographische Standardsituationen geben wo man sofort als Fachmann sagen kann "das geht nicht". Euer Baugrund war ja auch nicht immer schon Baugrund, sondern wurde aufgrund scheinbar geeigneter Voraussetzungen gewidmet, da fragt auch niemand, ob es sich die Beamten leicht gemacht haben -

denn Zersiedelung ist ein großes Problem nicht nur für die Gemeinden als Wegehalter ohne große Steuereinnahmen dafür, sondern vor allem für die Natur.

LiGrü Hank 8) 8) 8) 8)

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