Zweitrechnung nach Reparatur

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shila shila
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Zweitrechnung nach Reparatur

Beitrag von shila shila » 24.05.2011, 15:32

Nach einer Reparatur, die ohne vorherigem Kostenvoranschlag gemacht wurde, kam eine Rechnung über 1.530,-, die auch sofort einbezahlt wurde. Nach zwei Wochen kam eine erneute Rechnung über 1.620,-. Nach Anruf beim Dienstleister kam heraus, dass ein Ersatzteil bei der ersten Rechnung nicht verrechnet wurde. Muss die Differenz der beiden Rechnungen nun bezahlt werden, obwohl der Auftrag durch Bezahlung der ersten Rechnung schon erledigt ist?



Hank
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Beitrag von Hank » 25.05.2011, 12:55

Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen verjähren nach drei Jahren - wenn der Anspruch korrekt ist, weil die Leistung erbracht wurde - und 90 € Differenz erscheinen angesichts der Rechnungssumme nicht als wesentliche Abweichung vom vereinbarten Betrag - muss der Kunde selbstverständlich zahlen, weil auch ein Unternehmer kann sich irren bzw. im umgekehrten Falle müsste der Unternehmer von Ihnen zu viel bezahlte 90 € zurückerstatten, oder? Ist ja kein Fussballspiel - so auf "Abseits ist, wenn der Schiedsrichter pfeift..."

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