Der Stichtag für den Betrag für die Ecard ist der 15. November.
Ich war zwar zu diesem Zeitpunkt noch selbstversichert, beendete aber mit Ende November 2010 mein Verhältnis.
Nun wird von mir aber immer noch der Betrag über 10 Euro eingefordert, obwohl ich für das Jahr 2011 gar nicht mehr Versichert bin.
Das Serviceentgelt für das Jahr 2010 wurde bezahlt, das Entgeld wird immer im Januar des Folgejahres in Rechnung gestellt, von mir wollen sie also im Januar 2011 das Serviceentgelt für das Jahr 2011 abbuchen obwohl ich für das Jahr 2011 NICHT MEHR VERSICHTERT bin.
Ich weiß, dass ich am Stichtag noch versichert war, aber meine Frage ist, ob ich die Gebühr trotzdem bezahlen muss, da ja für das gebührfällige Jahr kein aufrechtes Rechtsverhältnis mehr besteht.
Das ASVG bietet leider keine Antwort auf diese Frage.
§ 31c Abs. 3
(3) Das Service-Entgelt für ein Kalenderjahr ist jeweils am
15. November des vorangegangenen Jahres, erstmals am 15. November
2005, fällig und vom Versicherten/von der Versicherten für sich und
seine/ihre Angehörigen einzuheben durch (...)