Frage :
Ist eine Rodungsbewilligung nach dem Forstgesetz erforderlich ?
Ein Grundstück als Industriegrund gewidmet, aber ca 20 Jahre nur teilweise landwirtschaftlich genutzt, dadurch ist bei ca. 3000 m2 von 12000 m2 eine Verbuschung entstanden. Dar diese ohne Rodungsbewilligung nach dem Forstgesetz entfernt werden ?
mfg
Steiner Manfred
Frage : Rodungsbewilligung erforderlich ???
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- Beiträge: 1
- Registriert: 10.05.2011, 13:48
Das Forstgesetz gilt hauptsächlich für Wirtschaftswald (Christbäume nicht) - so eine Gstätt'n stellt ganz sicher keinen Wald im Sinnes des Forstgesetzes dar. Im Zweifel von der Forstbehörde feststellen lassen.
Abgesehen davon können noch ganz andere Bewilligungen anfallen, z.B. Umweltschutz, Naturschutz, Wegerechte, private und gewerbliche Nachbarn...
Abgesehen davon können noch ganz andere Bewilligungen anfallen, z.B. Umweltschutz, Naturschutz, Wegerechte, private und gewerbliche Nachbarn...
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