Keine Renten für Dissidenten?

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Arthrosehackler
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Keine Renten für Dissidenten?

Beitrag von Arthrosehackler » 10.05.2011, 11:42

Wie alte, kranke ASVG-Versicherte behandelt werden, zeigt folgendes Zeitdokument über Psychiatrie und Justiz in Österreich aus einem Akt des LG Wiener Neustadt:

„Der Kläger hat bereits im Vorverfahren ein durchaus ähnliche querulative Tendenzen gezeigt z. B. in der Ablehnung der Richterin im Vorverfahren oder in Form einer disziplinären Anzeige gegen den SV Dr. XXY.
Gefertigtem, der sich interessensmäßig seit Jahren mit dem Thema „Persönlichkeitsstörungen'' beschäftigt, ist natürlich das Verhalten des Gegners in keiner Weise entgangen.
Die Untersuchung bei Gefertigtem war geprägt durch Rede und Gegenrede mit provokativen Inhalten, wobei man im Gegensatz zu schweren, willentlich nicht kontrollierbaren impulsiven Störungen den Eindruck gewann, dass der Kläger sein provokatives Verhalten durchaus steuern kann.
Provokatives Verhalten ist sozusagen Teil der Persönlichkeit des Klägers. Aufgrund der hohen intellektuellen Ausstattung ist jedoch davon auszugehen, dass eine entsprechende Korrigierbarkeit und die Möglichkeit Folgen seines Verhaltens abzuwägen gegeben ist. Der Zuspruch einer Leistung aufgrund seines psychischen Verhaltens würde eher einer Belohnung entsprechen, als einer Folge einer tatsächlichen Behinderung."

Der Pensionswerber wird nach Ablehnung einer Richterin, disziplinärer Anzeige, ja sogar Gegenrede wider einen hohen Sachverständigen von diesem ausdrücklich als „GEGNER“ erkannt. Der Zuspruch seiner Pension als „Belohnung“ für „derart querulative Tendenzen“ wird abgelehnt.
So sieht ein „faires Verfahren“ aus?
Also immer schön brav unterwürfig bleiben als zwangsverwalteter Untertan! Sonst ist Schluß mit lustig.



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