Rückzahlung der Sozialhilfe

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JUSLINE
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Rückzahlung der Sozialhilfe

Beitrag von JUSLINE » 30.09.2004, 19:15

Suche Hilfe in Bezug auf die Rückzahlung der Sozialhilfe.

Meine Mutter ist Bezieherin der Sozialhilfe. Seit einigen Monaten muss ich nun, diese zurückzuzahlen. Ich habe aber vor Jahren den Kontakt zu meiner Mutter abgebrochen, da sehr viele Dinge vorgefallen sind, die mir nicht nur psychisch zu schaffen gemacht haben. Weiss irgendjemand, wo ich mich hinwenden kann, da ich nicht einsehe, warum ich für jemand zahlen soll, der mir mein Leben vermiest hat. Leider war ich 18 Jahre bei meiner Mutter gemeldet, was anscheinend ausreichend ist. Was zu Hause vorgefallen ist, ist anscheinend nicht relevant. Bin in der Steiermark zu Hause und wäre für jeden Tipp, was ich machen, kann sehr dankbar!



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JUSLINE
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RE: Rückzahlung der Sozialhilfe

Beitrag von JUSLINE » 30.10.2004, 19:52

Sozialhilfe ist Landessache. Das heißt, nicht in jedem Bundesland muß man für die Mutter / arbeitsunwillige erwachsene Tochter etc. zahlen.



Entscheidend ist das eigene Einkommen. Fragen sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt, ob diese Unterhaltsleistung für Sie zumutbar ist.



jeannie


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