Zurückbehaltungsrecht

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JUSLINE
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Zurückbehaltungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 13.08.2004, 19:03

Hallo Forumteilnehmer,

ich habe eine Frage und hoffe, daß Ihr mir helfen könnt.



In welcher Höhe darf ich einen Geldbetrag auf Grund von Mängel an einer Einbauküche einbehalten ?



Grund:

Ich habe eine Einbauküche im Wert von € 3.500.- geliefert und montiert bekommen. Bei der Montage wurde festgestellt, daß eine Abdeckplatte im Wert von € 48.- und ein Regalboden im Wert von € 30.- beschädigt ist. Aus diesem Grund habe ich bei Lieferung auch nur € 250.- bezahlt. Der Händler wollte zwischenzeitlich die Mängel beheben, habe ihm aber dazu noch keine Möglichkeit gegeben. Jetzt fordert er den gesamten Restkaufpreis und ist erst bereit, die Mängel zu beheben, wenn ich den Restkaufpreis in Höhe von € 3.250.- bezahle.



Ich habe schon einige Meinungen, z.Bsp. das Fünffache vom Wert der Mängel, gehört, aber keiner kann es mir genau sagen. Kennt jemand die gültige Rechtssprechung, was in einem solchen Falle möglich ist ?



Vielen dank im voraus für Eure Bemühungen.



Mit freundlichen Grüßen



Nibbel






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RE: Zurückbehaltungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 14.08.2004, 09:53

Ich glaube kaum, dass es irgendwelche Multiplikationsfaktoren für Mängelschäden gibt.



Die Küche kostet 3500 Euro!

Wenn alles repariert wird, dann ist es ja eh in Ordnung!

Du kannst ja die Küche auch zurückgeben, wenn sie so fehlerhaft ist!

Du kannst ja nicht statt 3500 Euro nur 250 Euro zahlen! Entweder die Küche ist so kaputt, dass diese unbenützbar und unbrauchbar ist (dann zürück damit) oder man nimmt die Küche und läßt die Mängel beheben!

Wer die Mängel behebt ist egal, die Kosten trägt die Firma!



Ob Du einen Preisnachlaß bekommst (das willst ja offensichtlich) hängt vom Verkäufer ab!











MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


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RE: Zurückbehaltungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 14.08.2004, 11:08

Hallo Marco,



vielen Dank für Deine Rückantwort.



Es ist richtig, die Küche soll repariert werden.

Ich will keinen Preisnachlaß und auch nicht die Küche zurückgeben.

Das Problem ist nur das, daß der Händler jetzt erst die zwei defekten Teile austauscht, wenn ich zuvor die Küche bezahle. Insofern war meine Frage, in welcher Höhe ich mein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann, um mich darauf zu berufen. Der Händler teilte mir mit, daß ich nicht das Recht habe, einen derart hohen Betrag für die zwei kleinen Beschädigungen einzubehalten.

Jetzt denkst Du sicherlich, "dann bezahl doch alles, dann ist es erledigt". Das ist für mich im Moment auch nicht so einfach und ich muß diese Sache etwas in die Länge ziehen, denke aber, daß ich mir dadurch rechtlich nur Nachteile einhandle. Deshalb hatte ich meine Frage gestellt.



Vielleicht hat ja jemand von den anderen Forumteilnehmern etwas erfahrung damit.



Aber nochmals vielen Dank für Deine Hilfe.



Gruß Nibbel




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RE: Zurückbehaltungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 14.08.2004, 12:49

Nicht nur rechtlich, sondern vor allem finanzielle Nachteile (Mahnspesen, ev. Mahnverfahren - gerichtlich, Zinsen, ...)!



Was verstehst Du unter "in die Länge ziehen"?

Wie sieht die Zahlungsvereinbarung aus (Bar, sofort, binnen 2 Wochen, Ratenzahlung, ..)?



Ratenzahlung ist eigentlich so gut wie immer möglich, denn fast keine Firma strebt normalerweise rechtliche Schritte gegenüber Kunden an, wenn dieser bereit ist alles vollständig zu bezahlen...

















MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


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