Hallo!
Ich möchte erstmals lob aussprechen an Menschen die Ihr Wiessen hier einsetzen und bereit zu helfen sind. Ich hoffe auch dass auch mein Beitrag gellessen wird und für jede Hilfe wäre Ich natürlich dankbar.
Mich wurde es interssieren ob mir, als privatater Person, eine Straffanzeige gegen GmbH in Deutschland die mir gewissen Geldbetrag schuldet, etwas bringen werde. Zivilrechtlich vorzugehen habe Ich Angst da möglicher weisser die GmbH in's Konkurs geht und ich auf der Anwaltskosten sitzen bleibe.
Die zweite Frage wäre folgende. Falls Ich noch Menschen finde die gleiche oder ännliche Probleme mit dieser Firma haben und uns durch gemeinsame Klage gelingt einen Betrug nachzuweisen, kann der Geschäftsführer trotz der beschränkter Haftung der GmbH, persönlich und unbeschränkt zur Haftung herangezogen werden? Die GmbH ist erst im April dieses Jahres in's Handelsregister eingetragen worden und gibt's einen Anhaltspunkt dass der Geschäftsführer wenigstens für Verbindlichkeiten aus Verträgen vor Eintragung, persönlich in Anschpruch genohmen werden konnte, falls die GmbH in's Konkurs geht.
Danke im Voraus für jeder Hilfe.
MfG
Mantun98
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