Der Verein selber trifft sich 1 x wöchentlich und hat einen kleinen Getränkeausschank (nur kostendeckend) - hier braucht es lt. Wirtschaftskammer auch keinen Gewerbeschein, da nicht auf Gewinn ausgerichtet und nicht öffentlich ist.
Die ist bei der Beurteilung nach der neuen Glücksspielgesetz-Novelle meiner Meinung nach ein wesentlicher Punkt - natürlich vorausgesetzt, dass keine unternehmerische Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit vorliegt.
Sehe ich das mit der somit "privaten" Vereinsveranstaltung richtig oder liege ich hier falsch.
Vielen Dank
